Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/008/0029
Grunddaten
- Betreff:
-
Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 des Schulverbandes Stapelfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.2 - Finanzen
- Bearbeitung:
- Leonie Mahnke
- Aktenzeichen:
- 111.844-003.8
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Bau- und Finanzausschuss vom Schulverband Stapelfeld
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Vorberatung
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12.03.2024
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Beschlussvorschlag
Der Schulverbandsversammlung Stapelfeld wird empfohlen, den Jahresabschluss 2023 und den Lagebericht des Schulverbandes Stapelfeld in den endgültigen Fassungen zu beschließen.
Der in dem Jahresabschluss zum 31.12.2023 festgestellte Jahresüberschuss in Höhe von 87.106,91 € ist der Allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Sachverhalt
Aufgrund des § 92der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) hat der Schulverband Stapelfeld zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Der Jahresabschluss muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern.
Nach den Bestimmungen der Gemeindeordnung (§ 92 Abs. 1 GO) obliegt dem Bau- und Finanzausschuss des Schulverbandes die Prüfung des Jahresabschlusses.
Der Prüfungsinhalt ergibt sich aus § 92Abs. 1 GO:
Der Jahresabschluss und der Lagebericht sind mit allen Unterlagen dahingehend zu prüfen, ob
- der Haushaltsplan eingehalten ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden ist,
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Prüfung kann nach pflichtgemäßen Ermessen beschränkt und auf die Vorlage einzelner Prüfungsunterlagen verzichtet werden.
Die Prüfung kann nach Prüfungsschwerpunkten erfolgen und sollte stichprobenartig sein. Eine Beschränkung nach pflichtgemäßem Ermessen könnte z.B. auf ausgewählte Bilanzpositionen erfolgen, um so festzustellen, ob das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen sind.
Nach Abschluss der Prüfung sind die Prüfungsbemerkungen in einem Schlussbericht zusammenzufassen. Der Bericht endet mit einem Prüfungsvermerk, dieser könnte wie folgt aussehen:
„Nach Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2023 kann festgestellt werden, dass der Haushaltsplan 2023 eingehalten worden ist,
- die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
- bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach den geltenden Vorschriften verfahren worden ist,
- das Vermögen und die Schulden richtig nachgewiesen worden sind,
- der Anhang zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist,
- der Lagebericht zum Jahresabschluss vollständig und richtig ist.
Die Prüfung hat zu keinen nennenswerten/folgenden Beanstandungen geführt.
Der Jahresabschluss 2023 und der Lagebericht vermitteln ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Schulverbandes.“
Der Jahresabschluss 2023 kann zusammen mit dem Schlussbericht der Schulverbandsversammlung Stapelfeld zur Beratung vorgelegt werden.
Umfangreiche Fragen sollten bereits möglichst vor der Sitzung dem Amt zur Verfügung gestellt werden, damit diese dann in der Sitzung abschließend beantwortet werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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