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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0137-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern nicht weiter zu verfolgen, da kein geeigneter Standort vorhanden ist. 

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Sachverhalt

Um die Attraktivität der Gemeinde Stapelfeld mit einem nachhaltigen und umweltschonenden Fortbewegungsmittel zu erhöhen wurde über die  Anschaffung von E- Lastenfahrrädern inkl. Ladestation bereits beraten:

Es müssen für die Standorte folgende Kriterien erfüllen:

 • Bereitstellung einer Fläche von jeweils neun Quadratmetern für je zwei E-Lastenräder inklusive Ladestationen und Informationstafel

• Bereitstellung eines Stromanschlusses pro Standort 

• Übernahme der Kosten für die Herrichtung des Standortes (Fundamente und Stromanschluss, Beauftragung eines Elektrikers zum Anschließen der Station) und einer Vorrichtung für eine Informationstafel

Barrierefreier Zugang für Nutzer sowie Service-Mitarbeiter des Auftragnehmers zu den E-Lastenrädern und Stationen

Wartung und Instandhaltung der Stromanschlüsse 

• Übernahme der Verkehrssicherungspflichten (z.B. Räumpflicht, Streupflicht, Reinigungspflicht) für die überlassene Fläche wie auch der Zuwegung)

Durch diese Vorgaben kommen nur bestimmte Standorte in Betracht. Folgender Standort wurde nachträglich vorgeschlagen: Bereich des Stapelfelder Hofes (Hinter der Schule 1):

Diese Fläche kommt jedoch aktuell nicht in Betracht, da die vorgegebene Fläche für die Bereitstellung der E-Lastenfahrräder zu klein ist.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: 

Da kein Standort vorhanden ist, keine Auswirkungen.

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