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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0183

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen. Die Ermächtigung über eine Kassenkreditaufnahme bis zu 500.000,00 € ergibt sich aus dem am 04.12.2023 beschlossenen Wirtschaftsplan 2024. Eine Empfehlung zur Beschlussfassung sowie eine erneute Beschlussfassung sind nicht erforderlich. Die im Protokoll zum GV Beschluss vom 04.12.2023 getroffene Regelung über den Abschluss von Vertragsabschlüssen zur Aufnahme eines Kassenkredits bis max. 100.000,00 € wird aufgehoben. 

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Sachverhalt

Im Protokollauszug zum GV Beschluss vom 04.12.2023 wurde festgehalten, dass die im Wirtschaftsplan 2024 enthaltene Kassenkreditermächtigung i.H.v. 500.000,00 € vorerst nicht vollständig durch die zuständigen Personen (BGM/FWL) mit der Bank abgeschlossen werden darf. Die zuständigen Personen wurden zunächst ermächtigt Vertragsabschlüsse über eine Aufnahme eines Kassenkredits i.H.v. max. 100.000,00 € zu schließen. Über die genannte Regelung ist laut Protokollauszug nochmals zu beraten. 

Grundsätzlich ist der FWL/BGM durch den bereits beschlossenen Wirtschaftsplan 2024 ermächtigt entsprechende Kassenkreditaufnahmen in entsprechender Höhe zu tätigen. Durch die Kassenkreditaufnahme wird ein sog. ,,Dispo'' geschaffen um kurzfristig die Liquidität der Fernwärme zu sichern/herzustellen. Zinsen sind in vertraglich vereinbarter Höhe zu zahlen. 

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Finanz. Auswirkung

 Schaffung von kurzfristiger Zahlungsfähigkeit der Fernwärme Stapelfeld 

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