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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/005/0198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siek erhebt keine Bedenken gegen die Planung der Gemeinde Großhansdorf.

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Sachverhalt

Die Gemeinde Großhansdorf beteiligt die Gemeinde Siek im Rahmen der frühzeitigen TÖB-Beteiligung an der o.g. Planung.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9, 2. Änderung liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil von Großhansdorf, ist mit einer denkmalgeschützten Remise mit einer Wohneinheit im 1. Obergeschoss und vereinzelten, kleinmaßstäblichen Nebengebäuden bebaut und von allen Seiten von Bebauung umgeben.

Planungsziel ist die Neuordnung der geltenden Festsetzungen zu öffentlichen Wegeflächen, Grünflächen und Wohngebietsflächen sowie Geh-, Fahr- und Leitungsrechten.

 

Seitens der Verwaltung bestehen zum derzeitigen Planungsstand keine Bedenken.

 

Fristende für die gemeindliche Stellungnahme ist der 26.02.2024.

 

Daher wird der Bauausschuss um eine abschließende Beratung der vorgeschlagenen Stellungnahme gebeten.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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Anlagen

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