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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0206

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Ergibt sich ggf. aus der Beratung.

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Sachverhalt

Der Haushalt 2024 der Gemeinde Hoisdorf ist genehmigungspflichtig, die Genehmigung durch die Kommunalaufsicht liegt noch nicht vor. Gem. § 81 der Gemeindeordnung (GO) befindet die Gemeinde sich somit in der vorläufigen Haushaltsführung, so dass nur Aufwendungen und Auszahlungen geleistet werden dürfen, zu deren Leistung eine rechtliche Verpflichtung besteht bzw. die für die Fortsetzung notwendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Bauten, Beschaffungen und sonstige Investitionsleistungen, für die im Haushaltsplan 2023 Beträge vorgesehen waren, dürfen fortgesetzt werden. 

Weitere Erläuterungen zu diesem Punkt erfolgen in der Sitzung durch den Vorsitzenden. 

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Finanz. Auswirkung

Ergeben sich ggf. aus der Beratung.

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