Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/004/0205
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der FG Hoisdorf zum Verfahren über die Aufstellung des Haushalts
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Aktenzeichen:
- 111.201.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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13.02.2024
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Sachverhalt
Die FG Hoisdorf stellt mit ihrem Antrag Fragen zum Verfahren der Aufstellung des Haushaltsplans.
Zur Klarstellung wird hiermit das Aufstellungsverfahren dargestellt:
Der Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf beschäftigt sich in diversen Sitzungen mit Sachverhalten bzw. Anträgen, die den Haushalt des folgenden Jahres betreffen. So wurde z.B. bereits im September 2023 im Finanzausschuss über Sachverhalte für das Haushaltsjahr 2024 beraten. Gleichfalls beschäftigen sich weitere Ausschüsse mit Angelegenheiten, die den Haushalt des folgenden Jahres betreffen.
Der mit dem Bürgermeister und dem Vorsitzenden des Finanzaussschusses abgestimmte Entwurf des Haushalts wird in der Regel im November in einer Sitzung des Finanzausschusses beraten. Die dazu erstellte Vorlage enthält alle relevanten Sachverhalte und Angaben, die bis zu diesem Zeitpunkt bekannt sind, sowie einen Entwurf des Haushaltsplans.
Änderungen, die durch den Finanzausschuss empfohlen werden, werden für die Gemeindevertretung entsprechend aufgearbeitet. In der Vorlage für die Gemeindevertretung werden nochmals alle relevanten Positionen aufgeführt und der Haushalt der Vorlage beigefügt. Sollten sich in der Sitzung der Gemeindevertretung noch Änderungen ergeben, werden diese beschlossen und anschließend in den Haushalt eingearbeitet.
Eine Transparenz für Bürgerinnen und Bürger sowie die Mitglieder der Gemeindevertretung ist also jederzeit umfangreich gegeben.
Wenn die Gemeinde nicht in der Lage ist, ihre investiven Maßnahmen durch eigene Mittel umzusetzen, darf sie -nach Genehmigung durch die Kommunalaufsicht- hierfür Kredite aufnehmen. Ob Kreditaufnahmen voraussichtlich erforderlich werden, ist also erst absehbar, sobald der endgültige Haushalt feststeht. Die Kreditermächtigung wird durch die Haushaltssatzung festgesetzt.
Die Umlagen an Kreis und Land ergeben sich aus z.B. aus der Festsetzung des Kreises (Kreisumlage) bzw. durch gesetzliche Vorgaben des Landes.
Die Amtsumlage wird mit dem Haushalt des Amtes durch den Amtsausschuss beschlossen. Für den Haushalt des Amtes gilt das gleiche Verfahren wie für den Haushalt der Gemeinde Hoisdorf, mit dem Unterschied, dass der Haushalt des Amtes in der Regel bereits im November beschlossen wird, damit die Auswirkungen für die Gemeinden in deren Haushalten dargestellt werden können. Der Vorsitzende des Finanzausschusses wird in der Sitzung weitere Ausführungen, insbesondere zur Entscheidungsfindung über die Höhe der Amtsumlage, machen.
Der Stellenplan des Amtes wird in einer Sitzung des Personalausschusses des Amtes beraten. Die Gliederung des Stellenplans erfolgt nach Fachbereichen, diese sind wiederum an die Produktstruktur nach Vorgaben des Landes angelehnt. Nach abschließender Beratung empfiehlt der Personalausschuss dem Amtsausschuss den Stellenplan in den Haushalt aufzunehmen und zu beschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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190,4 kB
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