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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/002/0091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Braak lehnt die Finanzierung einer zusätzlichen Kraft für die Kita Braak ab. 

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Sachverhalt

Die Kita Braak beantragt zusätzliches Personal zur Unterstützung im täglichen Umgang mit den Kindern. Hierzu wird die Kita-Leitung in der Sitzung ergänzend berichten, die Kosten sind der Anlage zu entnehmen.

Verwaltungsseitig wird hierzu folgendes angemerkt: 

Der Fachkräftemangel in Kitas ist allgegenwärtig und demnach verständlich, wenn der Kita-Träger diesem mit zusätzlichem Personal entgegenwirken möchte. Der Gesetzgeber des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) fördert über das Standard-Qualitätskosten-Model (SQKM) nur den gesetzlich vorgeschriebenen Personalschlüssel. Sämtliche Aufwendungen, die über den gesetzlich vorgegebenen Standards liegen - wie in diesem Antrag vorgesehen - werden weder durch Elternbeiträge noch durch SQKM finanziert. Dies bedeutet, dass die Gemeinde Braak diese vollumfänglich aufbringen müsste und dadurch höhere Standards setzt, als es das KiTaG vorsieht. Auch in anderen KiTa-Einrichtungen führt der Fachkräftemangel vermehrt zu Gruppenschließungen, wenn der gesetzlich vorgegebene Personalschlüssel nicht eingehalten werden kann. Dieses ist ohne Frage für Kinder, Eltern und Einrichtung eine belastende Herausforderung. Es kann aber nicht Aufgabe der Standortgemeinde sein, diesem Missstand durch die Finanzierung höherer Standards entgegenzuwirken. 

Die Gemeinde Braak hat mit dem Kita-Träger im Zuge der Kita-Reform 2020/2021 eine Finanzierungsvereinbarung geschlossen. Hier wurden bereits höhere Standards als SQKM vereinbart (z. B. Verwaltungskraft mit 5 Wo.St., Erzieher*in statt SPA, sofern kein SPA eingestellt werden kann). Gerade im Hinblick darauf, dass nach derzeitigem Gesetzesstand die Kita-Finanzierung ab 2025 durch den Kreis Stormarn erfolgt, sollten keine weiteren übergesetzlichen Standards - auch nicht befristet bis 31.12.2024 - mehr finanziert werden.  

Ergänzend wird mitgeteilt, dass für eine Zusatzkraft auch keine Haushaltsmittel 2024 zur Verfügung stehen. Im Herbst wurde durch den Träger ein Wirtschaftsplan vorlegt. Die Gemeinde hat dem Wirtschaftsplan 2024 in 10/2023 zugestimmt. Die dort vorgesehenen Aufwendungen, die nicht durch Elternbeiträge und SKQM-Mittel gedeckt sind (in 2024 bereits in Summe 142.900 Euro - siehe ALLRIS - Vorlage (sitzung-online.de)) wurden in der gemeindlichen Haushaltsplanung 2024 berücksichtigt. Bei einer evtl. Zustimmung seitens der Gemeinde können die hierfür u.U. anfallenden Gelder ausschließlich im Zuge des in 2025 vorzulegenden Jahresabschlusses 2024 des Kita-Trägers berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass der Kita-Träger die Kosten zu verauslagen hätte.  

Aus den o.g. Gründen wird verwaltungsseitig empfohlen, den Antrag abzulehnen. Dem Träger bleibt es selbstverständlich überlassen, die Finanzierung aus eigenen Mitteln (ggf. einrichtungsübergreifender Springerpool?) zu bestreiten. 

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Finanz. Auswirkung

Keine, da Ablehnung

(bei Zustimmung ggf. Mehraufwand in 2025 im Zuge des Ausgleichs des evtl. anfallenden Jahresfehlbetrags 2024)

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Anlagen

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