Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0179
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgleich des Jahresfehlbetrags 2022 des Eigenbetriebs Fernwärme Stapelfeld
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.2 - Finanzen
- Bearbeitung:
- Jana Grafe
- Aktenzeichen:
- 111.815-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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05.02.2024
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Beschlussvorschlag
Der Jahresfehlbetrag 2022 ist wie im Beschluss vom 04.12.2023 angegeben aus den Haushaltsmitteln der Gemeinde Stapelfeld nach Vorlage eines aktuellen Liquiditätsnachweises auszugleichen. Die Rückzahlung der geleisteten Eigenmittel der Gemeinde Stapelfeld zusätzlich der marktüblichen Verzinsung zu einem Prozentsatz von 3,37 erfolgt in monatlichen/vierteljährlichen/halbjährlichen Raten in entsprechender Höhe.
Sachverhalt
Mit Beschluss vom 04.12.2023 der GV Stapelfeld ist der Jahresfehlbetrag 2022 der Fernwärmeversorgung Stapelfeld in Höhe von 125.518,82 € aus den Haushaltsmitteln der Gemeinde Stapelfeld über die Einlage in die Rücklage des Eigenbetriebs auszugleichen.
Nach § 8 Absatz 2 EigVO SH sind sämtliche Lieferungen, Leistungen und Darlehen der Gemeinde vom Eigenbetrieb angemessen zu vergüten.
Eine angemessene Vergütung liegt dann vor, wenn die Abführung an den gemeindlichen Haushalt einer marktüblichen Verzinsung des eingesetzten Eigengeldes der Gemeinde entspricht. (vergl. § 8 Abs. 5 EigVO SH).
Um eine marktübliche Verzinsung herzustellen wurde sich am Basiszinssatz der deutschen Bundesbank , gültig ab 01.01.2024 i.H.v. 3,62 % und zum 01.07.2023 i.H.v. 3,12 % orientiert.
Aus den o.g. Zinssätzen wurde zur Rückzahlung des Eigengeldes der Gemeinde ein Zinssatz i.H.v. 3,37 % angesetzt. Hieraus ergeben sich Zinsen i.H.v. 4.229,98 € und somit eine gesamt Rückzahlungssumme i.H.v. 129.748,80 €.
Die Rückzahlung kann an die Gemeinde monatlich (10.812,40 €) vierteljährlich (32.437,20 €) oder halbjährlich (64.874,40 €) erfolgen.
Laut Planzahlen aus dem WP für das Jahr 2024 würde nach Abzug der o.g. Rückzahlungssumme ein Jahresüberschuss i.H.v. 71.200,00 € (gerundet) für die Fernwärme Stapelfeld verbleiben. Aus dem verbleibenden Jahresüberschuss sind angemessene Rücklagen zu bilden.
Um die Überweisung tätigen zu können muss durch die Fernwärme ein aktueller Liquiditätsnachweis vorgelegt werden.