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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Anpflanzungen sind entsprechend den Empfehlungen zu Pkt. 1 und 2 vorzunehmen. Die geänderten Festsetzungen sind in späteren B-Planänderungen einzupflegen.

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Sachverhalt

Am 13.12.2023 fand ein Ortstermin im Bebauungsplan Nr. 16 (Minerva-Park) statt. Thema war u.a. die Durchführung der im B-Plan vorgesehenen Anpflanzungen. Im B-Plan ist unter Pkt. 8.1 des Text Teil B u.a. folgendes festgesetzt:

"Innerhalb der privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Knickschutz" sowie "Knickschutz und Regenrückhaltung" / Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Lanschaft ist entlang der Baugrundstücksgrenzen je angefangene 15m Grundstücksfront mindestens ein Baum zu pflanzen."

  1. Diese Festsetzung wäre auch auf die Fläche des südl. gelegenen Regenrückhaltebeckens anzuwenden gewesen. Zwischenzeitlich hat die Gemeinde beschlossen, das RRB in gemeindliches Eigentum zu übernehmen. Aufgrund der erforderlich gewordenen Dimensionen des RRB ist eine Anpflanzung von Bäumen dort nicht mehr möglich. Von einer Ersatzpflanzung außerhalb des Plangeltungsbereiches bzw. gar einem Verzicht wird abgeraten. Eine Anpflanzung der gleichen Anzahl von Bäumen in einem ca. 2 m breiten, sich nördl. des RRB angrenzenden Streifen des Baugrundstückes ist nach Aussage des Planers möglich und empfehlungswert.
  2. Einer weiteren Änderung bedarf bei den Anpflanzungen parallel zu dem in Nord-Süd-Richtung verlaufenden privaten Wartungsweg. Die im Bereich der Verschwenkung des Weges vorgesehenen Bäume verteilen sich auf dem verbleibenen Abschnitt. Die Anzahl bleibt somit ebenfalls unverändert.
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Finanz. Auswirkung

 keine

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Anlagen

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