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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2024/006/0174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

entfällt

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Sachverhalt

Die Gemeinden sind in vielen Bereichen zur Löschwasserversorgung verpflichtet. Da der Betreiber der Trinkwasserversorgung nicht verpflichtet ist, sein Leitungsnetz so zu betreiben, dass die LW-Versorgung ausschließlich darüber erfolgen kann, sind ggf. weitere geeignete Maßnahmen zu ergreifen. Das Büro dn|ing wurde beauftragt, die erforderlichen Löschwassermengen zu ermitteln, mit den zur Verfügung  stehenden Mengen abzugleichen und ggf. bauliche Maßnahmen zu empfehlen. Das Büro wurde zur Sitzung eingeladen und wird die Ergebnisse vorstellen.

Ziel ist es, eine flächendeckende Versorgung zu sichern bzw. herzustellen.

Sofern es seitens des Ausschusses Anmerkung oder Ergänzungen zu den Ausarbeitungen gibt, wird um entsprechende Mitteilung gebeten. Dies gilt insbesondere dann, wenn private Teiche, Zisternen o.ä. zur LW-Versorgung herangezogen werden sollen. In diesen Fällen wird zu einer dinglichen Sicherung der Nutzung geraten.

Der Ausschuss wird um Priorisierung der ggf. erforderliche Maßnahmen gebeten.

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Finanz. Auswirkung

Derzeit keine konkreten Maßnahmen beziffert.

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Anlagen

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