Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0124-2
Grunddaten
- Betreff:
-
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: nördlich der Bebauung "Hauptstraße 46 - 52", östlich der
Bebauung "Op de Huuskoppel", westlich und südlich
landwirtschaftlicher Flächen
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Elke Oltmann
- Aktenzeichen:
- 511.103.6-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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24.01.2024
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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05.02.2024
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Beschlussvorschlag
a) Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und wie im Abwägungsvorschlag, der zur Vorlage 2023/006/0124-2 als Anlage dargestellt ist, abgewogen.
Eine Abwägung von Stellungnahmen der Öffentlichkeit wird nicht vorgenommen, da seitens der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen abgegeben wurden.
b) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet nördlich der Bebauung Hauptstraße 46 – 52, östlich der Bebauung “Op de Huuskoppel”, westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, wie sie der Vorlage 2023/006/0124-2 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Gem. § 4 (2) BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:
Sachverhalt
In der Zeit vom 23.10.2023 bis zum 24.11.2023 wurde die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Parallel dazu wurden die Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.
Die eingegangenen Stellungnahmen sind nebst Abwägungsvorschlägen in der Anlage dargestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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197,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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672,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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