Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0129-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 mit Ergebnis- und Finanzhaushalt sowie Stellenplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Leonie Mahnke
- Aktenzeichen:
- 111.812.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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18.12.2023
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Sachverhalt
Als Anlage ist die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2024 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan, geplante Investitionen und Teilpläne) beigefügt. Ebenfalls beigefügt ist der Stellenplan 2024.
Die Personalkosten sind dem jeweiligen Produkt zugeordnet. Es handelt sich hier um die Produkte 211000 – Grundschule -, 365000 – Kindertagesstätte, 573500 – Bauhof - und verschiedene gem. Liegenschaften (Hausmeister), auf die die Personalkosten verteilt worden sind. Die Gesamtzahl der Stellen beträgt 53,343 Stellen und hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1,0 Stellen erhöht.
Die Ansätze im Produkt 611000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2024 vom 25.09.2023 ermittelt worden. Die Kreisumlage wurde mit 26,5 % sowie die Amtsumlage mit 19,0 % berechnet.
Nach dem Haushaltserlass 2024 betragen die Nivellierungssätze für die Realsteuern im Haushaltsjahr 2024 für die Grundsteuer A 304 %, für die Grundsteuer B 370 % sowie für die Gewerbesteuer 312 %.
Verwaltungsseitig wird empfohlen die Hebesätze aufgrund der Haushaltslage der Gemeinde bei der Grundsteuer A+B jeweils um 25 %-Punkte und bei der Gewerbesteuer um 30 %-Punkte, somit auf
Grundsteuer A 365
Grundsteuer B 395
Gewerbesteuer 380
zu erhöhen und in die Haushaltssatzung aufzunehmen. Die Planansätze sind entsprechend f. 2024 und die Folgejahre erhöht worden. Die Gemeinde Hoisdorf liegt mit den geplanten Hebesätzen weiterhin über den o.g. Nivellierungssätzen.
Folgende wesentliche Maßnahmen wurden in den Haushalt aufgenommen:
Ergebnisplan:
Im Haushalt 2024 sind folgende Verwaltungskostenerstattungen an das Amt in den jeweiligen Teilplänen (gerundet) erfasst:
Kita Hoisdorf 91.200 €
Grundschule/OGS 30.000 €
Dorfmuseum 12.500 €
Regenentwässerung 6.250 €
Grundschule - 211000
Malerarbeiten und E-Anschluss für Speiseofen 2.500 €
KiTa - 365000
Malerarbeiten 2.000 €
Gitterstabzaun im Pfortenbereich NSZ und Zugangspforte erhöhen 4.500 €
2. Sonnensegel für große Sandkiste 1.800 €
Nachrüstung von Markisen/Vordächern 32.000 €
Spielplätze – 366100
zusätzl. Instandhaltung Spielgeräte Spielplatz Grundschule 6.000 €
Regenwasserbeseitigung/Löschwasser - 538000
vorsorglicher Ansatz Entschlammung 200.000 €
(Ansatz ist vorsorglich eingeplant, da in Sachen Löschwasser in der Gemeinde Oetjendorf Handlungsbedarf besteht)
Straßenbeleuchtung - 541100
Oetjendorfer Landstraße, Schewenhorst, Birkenweg 65.000 €
Friedhof - 553000
Zuweisung an Zweckverband Friedhof 45.700 €
Finanzplan:
Liegenschafts-und Gebäudemanagment - 111900
OGS Neubau/Planungskosten 2.000.000 €
OGS Schwimmbadräume 200.000 €
Brandschutz - 126000
HLF10 Oetjendorf (Untergestell-Planer) 200.000 €
VE HLF10 290.000 €
Spielplätze – 366100
Spielturm an der Buschkoppel 20.000 €
Förderung - 16.000 €
Öffentliches Grün-und Landschaftsbau - 551000
Beetbepflanzung FF Hoisdorf 20.000 €
Förderung -16.000 €
Der Ergebnisplan 2024 schließt wie folgt ab:
Gesamtbetrag der Erträge: 7.619.500,00 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 9.994.200,00 €
ergibt einen Jahresfehlbetrag i.H.v. : - 2.374.700,00 €
Der Finanzplan weist im Haushaltsplan 2024 einen Finanzmittelsaldo in Höhe von
- 2.713.100 € aus.
Der Bestand der liquiden Mittel beträgt derzeit rd. 950.600 €.
Zur Sicherstellung der Liquidität der Gemeinde wird verwaltungsseitig empfohlen, eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000 € einzuplanen. Die Ermächtigung gilt gem. § 85 Abs. 3 GO SH bis zum Ende des folgenden Haushaltsjahres (Ende 2025).
Nach § 85 Abs. 1 GO SH bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde (Gesamtgenehmigung). Die Gesamtgenehmigung soll nach den Grundsätzen einer geordneten Haushaltswirtschaft erteilt oder versagt werden; sie kann unter Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Sie ist in der Regel zu versagen, wenn die Kreditverpflichtungen mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Gemeinde nicht im Einklang stehen. Gemäß § 84 Abs. 4 GO bedarf der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde, soweit in den Jahren, zu deren Lasten sie veranschlagt sind, insgesamt Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen vorgesehen sind.
Gemäß § 26 Abs. 5 GemHVO SH ergibt sich die dauernde Leistungsfähigkeit bei Gemeinden aus der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung und der Ausgleichsrücklage (vorher Ergebnisrücklage). Die mittelfristige Ergebnisplanung soll in jedem Jahr in Erträgen und Aufwendungen mindestens ausgeglichen sein und möglichst einen Jahresüberschuss ausweisen. Dabei sind das Haushaltsjahr, die drei nachfolgenden Jahre sowie die beiden vorangegangenen Haushaltsjahre, hier die Ergebnisrechnung, soweit sie vorliegt, zu betrachten.
Die Gemeinde Hoisdorf weist in 2024 sowie in allen folgenden Finanzplanungsjahren sehr hohe negative Jahresergebnisse aus. Der Haushalt 2024 ist genehmigungspflichtig, es bleibt abzuwarten, ob die Genehmigung für den Haushalt 2024 erteilt werden kann bzw. ob diese unter Auflagen erfolgt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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389,5 kB
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