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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/009/0043

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für den Friedhof Siek ist eine Friedhofsentwicklungsplanung unter Berücksichtigung der im Sachverhalt genannten Punkte zu erstellen. Mit dem Haushalt 2024 werden die voraussichtlich erforderlichen Mittel (geschätzt) bereitgestellt.

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Sachverhalt

Zum 01.01.2023 wurde der Friedhof Siek von der Kirchengemeinde durch den Zweckverband übernommen.

Im Laufe des Bearbeitungsjahres hat sich gezeigt, dass wesentliche Informationen nicht oder nur rudimentär vorliegen.

 

Friedhofsträger stehen mit ihren Friedhöfen in einem direkten Wettbewerb zueinander. Es besteht zwar allgemeiner Friedhofszwang, der Friedhof, die Bestattungsart usw. können jedoch frei gewählt werden. Dabei ist zwar die Friedhofsgebühr oft ein Auswahlkriterium, andere Kriterien rücken jedoch ebenfalls immer mehr in den Vordergrund.

 

Ein eigener kommunaler Friedhof wird auf Dauer nur Bestand haben, wenn eine konzeptionelle Friedhofsentwicklungsplanung vorliegt. Der Friedhofsflächenbedarf wird dabei z.B. von folgenden Faktoren beeinflusst:

  • Bevölkerungsentwicklung,
  • Zahl der Sterbefälle
  • Zahl der Bestattungen
  • Angebotene Grabarten

 

Die tatsächlich erforderlichen Bestattungsflächen und -kapazitäten sollten zunächst bekannt und dann auch entsprechend bereitgestellt werden.

 

Bestattungsangebote sollten nachfragegerecht bereitgestellt werden, ggf. sollten auch weitere und/oder andere Baumflächen (Stichwort: Begräbniswald) bereitgestellt werden.

 

Grundsätzlich sind auch die Bodenverhältnisse zu berücksichtigen, die auf dem Friedhof Siek teilweise „schwierig“ sind.

 

Der Landungsrechnungshof führt dazu wie folgt aus:

 

„Auch das geänderte Bestattungsverhalten sollte intensiv beleuchtet und in einem Friedhofsentwicklungsplan konzeptionell zumindest unter folgenden Aspekten aufbereitet werden:

• Ziele definieren, Friedhofskonzept, Friedhofsentwicklungsplan;

• Friedhofsmanagementstrukturen aufbauen (mit Controlling und Berichtswesen);

• Neue, wirtschaftliche, trendige Bestattungsangebote einbeziehen;

• Kooperationen nach GkZ intensiv prüfen;

• Ggf. Schließen, Entwidmen vorhandener Kommunalfriedhofsflächen als mittel- und langfristige Gegensteuerungsmaßnahmen.“

 

Für ein konsequentes Flächenmanagement sind diverse Angaben erforderlich, z.B.

 

• Bestandsdaten wie Flächengröße, Gräberanzahl, Angebote,

• Zustand des Friedhofs,

• Ziele und Prioritäten für die nächsten 10 bis 15 Jahre,

• Kurz-, mittel- und langfristiger Ressourcenbedarf für den Friedhof,

• Leistungsangebot ausreichend und nachfrageorientiert? Wichtige Indikatoren sind dabei z.B. Bevölkerungsstatistik und -entwicklung, Zahl der Sterbefälle und der Bestattungen,

• Gewählte Grabstättenarten, Grabangebote,

• Verlängern der Nutzungsrechte,

• Bewertung der Konkurrenzsituation.

 

Der Landesrechnungshof empfiehlt für ein konzeptionelles Vorgehen einen Friedhofsentwicklungsplan zu erstellen und diesen regelmäßig fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage ist das Flächenmanagement auf den Friedhöfen zu prüfen, ggf. sind Optimierungsvorschläge zu erstellen, Unterhaltungs-, Investitionsmaßnahmen mit Prioritäten sind zu erfassen und abzubilden, ggf. kann angepasst an die Nachfrage ein systematischer Rückbau vorbereitet werden, alternative, nachfrageorientierte und wirtschaftliche Neuangebote sind zu prüfen und ggf. umzusetzen.

 

Auf Basis des Friedhofsentwicklungsplans kann fachlich und politisch gesteuert und entschieden werden.

 

Mit einem systematischen Friedhofsflächenmanagement kann eine möglichst hohe Belegungsdichte erreicht werden bzw. können zusammenhängende Freiflächen geschaffen werden. Zusammenhängende Freiflächen erzeugen einen geringeren Unterhaltungs- und Pflegeaufwand.

Ferner können diese Flächen langfristig das Schließen und Entwidmen von Friedhofsflächen erleichtern. Bei rückläufigen Belegungszahlen sollten vor allem Randbereiche von Friedhöfen für eine Neuvergabe von Grabstellen gesperrt werden. Statt auf zersiedeltes mosaikartiges Belegen sollte auf ein geordnetes „Innenverdichten“ gesetzt werden.

 

Der Friedhofsentwicklungsplan soll die notwendigen Entwicklungsmaßnahmen und Handlungsschritte aufzeigen. Das Konzept bildet die Entscheidungsgrundlage der kommunalpolitischen Gremien.

 

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Finanz. Auswirkung

Im Haushalt 2024 wurden für die Erstellung einer Friedhofsentwicklungsplanung 10.000 € eingeplant.

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