Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/009/0041
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung der Gebührensatzung des Zweckverbands Friedhof Siek
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Aktenzeichen:
- 000.100-001
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Arbeits- und Finanzausschuss des Zweckverbandes Friedhof Siek
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Vorberatung
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28.11.2023
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Geplant
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Verbandsversammlung Friedhof Siek
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Entscheidung
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05.12.2023
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Finanz. Auswirkung
Die Bereitstellung von anonymen Gräbern sowie die Bestattung in anonymen Gräbern ist eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung. Liegen die Umsätze, wie in der Haushaltsplanung 2024 ersichtlich, unter der Wettbewerbsgrenze von 17.500 € sind diese nicht umsatzsteuerbar. Sofern eine Überschreitung der Wettbewerbsgrenze von EUR 17.500 bis hin zu EUR 22.000 erwartet wird besteht für den Zweckverband die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. In die Gebührensatzung wird eine entsprechende Umsatzsteuerklausel ,,zzgl. gesetzlicher MWST'' aufgenommen.
Die übrigen Grabarten sind steuerrechtlich als sog. ,,individualisierte Gräber'' einzuordnen und sind nicht steuerbar.
Sollte auf diese Gebühren Umsatzsteuer zu zahlen sein, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, diesen Steuerbetrag nicht an den Gebührenpflichtigen weiterzugeben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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72,1 kB
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