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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/009/0041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verbandsversammlung beschließt die 1. Änderung der Gebührensatzung des Zweckverbands Friedhof Siek entsprechend der beigefügten Anlage. Es werden die Gebührensätze gem. der Kalkulation und der Empfehlung des Arbeits- und Finanzausschusses für das Jahr 2024 beschlossen.

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Sachverhalt

Die vorgelegte Kalkulation der Gebühren für den Friedhof Siek machen eine Änderung der Gebührensatzung bzw. des Gebührentarifs erforderlich. In die Satzung werden die beschlossenen Gebührensätze entsprechend der Kalkulation (s. TOP vorher) übernommen.

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Finanz. Auswirkung

Die Bereitstellung von anonymen Gräbern sowie die Bestattung in anonymen Gräbern ist eine steuerbare und steuerpflichtige Leistung. Liegen die Umsätze, wie in der Haushaltsplanung 2024 ersichtlich, unter der Wettbewerbsgrenze von 17.500 € sind diese nicht umsatzsteuerbar. Sofern eine Überschreitung der Wettbewerbsgrenze von EUR 17.500 bis hin zu EUR 22.000 erwartet wird besteht für den Zweckverband die Möglichkeit, die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. In die Gebührensatzung wird eine entsprechende Umsatzsteuerklausel ,,zzgl. gesetzlicher MWST'' aufgenommen.

 

Die übrigen Grabarten sind steuerrechtlich als sog. ,,individualisierte Gräber'' einzuordnen und sind nicht steuerbar.

Sollte auf diese Gebühren Umsatzsteuer zu zahlen sein, wird verwaltungsseitig vorgeschlagen, diesen Steuerbetrag nicht an den Gebührenpflichtigen weiterzugeben.

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Anlagen

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