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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Sportverein Siek von 1948 e.V. Zuwendungen in Höhe von insgesamt 101.341,48 € zu gewähren. Für die Übungsleiter werden 32.000,00 €, für die Jugendarbeit 3.000,00 €, für den Platzwart 1.700,00 €, für die Miete der Mehrzweckhalle 32.400,00 € und für die Pacht für das Sportplatzgelände 32.241,48 € gewährt.

Für die Miete der Mehrzweckhalle und die Pacht des Sportplatzgeländes soll keine reale Zahlung erfolgen.

Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen.

Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der Sportverein Siek von 1948 e.V. hat fünf Anträge auf Gewährung nicht rückzahlbarer Zuwendungen zur institutionellen Förderung über insgesamt 101.341,48 € gestellt.

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie liegen vor. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Die Zuwendungen werden im Einzelnen für folgende Maßnahmen beantragt:

1. Zuwendung Aufwandsentschädigung für die Übungsleiter - 32.000,00 €

Dazu schreibt der Verein: “Aus den über die Mitgliedsbeiträge erzielten Einnahmen wäre eine Finanzierung der Aufwandsentschädigung für die Übungsleiter nicht möglich. Der Einsatz von Übungsleitern während des Trainings fördert die gesunde und ordentliche Durchführung der Übungen, sie sind für die Gruppenbetreuung und Überwachung zuständig und daher im öffentlichen Interesse.”

 

2. Zuwendung für die Jugendarbeit - 3.000,00 €

Dazu schreibt der Verein: “Es besteht ein öffentliches Interesse an der Durchführung besonderer Angebote für Jugendliche und sie fördern das Miteinander (z.B.: Jugend-Weihnachtsfeier).”

 

3. Zuwendung Platzwart für den Sportplatz Papendorfer Weg - 1.700,00 €

Dazu schreibt der Verein: “Die Pflege der Sportplätze schafft einen guten Trainingsablauf, hat eine hervorragende Außenwirkung auf andere Vereine und liegt auch im gemeindlichen Interesse.”

 

4. Zuwendung Miete Mehrzweckhalle - 32.400,00 €

5. Zuwendung Pacht Sportplatzgelände - 32.241,48 €

Die beantragten Zuwendungen für die Miete der Mehrzweckhalle und die Pacht des Sportplatzgeländes werden mit der in der jeweils gleichen Höhe anfallenden Miete bzw. Pacht verrechnet, sodass tatsächlich keine Zahlung erfolgt.

Gemäß der Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2024 sind für die Einnahmen, inklusive der beantragten Zuwendungen, und die Ausgaben jeweils 241.292,00 € geplant. Der Kontostand gemäß vorgelegtem Kassenbericht des Jahres 2022 liegt zum 31.12.2022 bei rund 0,00 €.

Für die Maßnahmen Übungsleiter, Jugendarbeit und Platzwart wurden durch die Gemeinde im Jahr 2023 Zuwendungen in Höhe von 34.500,00 € gewährt, im Jahr 2022 in Höhe von 23.500,00 €. Für die Miete der Mehrzweckhalle wurde in den letzten Jahren ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 32.400,00 € gewährt. Bzgl. der Pacht des Sportplatzgeländes wird auf die Vorlage 2023/005/186 verwiesen.

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2025 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

101.341,48 € Aufwand und 36.700,00 € Auszahlung im Haushalt 2024

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