Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0184
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines außerplanmäßigen Aufwands/Auszahlung für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Beate Badur
- Aktenzeichen:
- 111.812.5
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
Der Haushalt 2023 der Gemeinde Siek wurde im Dezember 2022 beschlossen. Zu diesem Zeitpunkt waren noch nicht alle Informationen bezüglich der Übernahme des Friedhofs Siek von der Kirchengemeinde Siek durch den damals noch zu gründenden Zweckverband Friedhof Siek vorhanden. Ebenfalls stand der Haushalt des Zweckverbands noch nicht fest, so dass Aufwendungen/Auszahlungen auch im Haushalt der Gemeinde Siek nicht vollständig berücksichtigt werden konnten.
Der Zweckverband Friedhof Siek hat sodann beschlossen den erforderlichen Lagerplatz auf dem Friedhof Siek herzustellen. Die geplanten Kosten wurden mit 60.000 € investiv im Haushalt des Zweckverbands berücksichtigt.
Es bestand Einvernehmen, dass diese Kosten entsprechend der Satzung anteilig auf die Verbandsgemeinden aufgeteilt werden. Die Plankosten waren wie folgt aufzuteilen:
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Einwohner |
Betrag |
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Stand |
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31.03.2020 |
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Brunsbek |
1.666 |
13.037,69 € |
Hoisdorf |
3.567 |
27.914,44 € |
Siek |
2.434 |
19.047,87 € |
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7.667 |
60.000,00 € |
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Die tatsächlichen Kosten für die Herrichtung betragen 63.507,92 €, die Aufteilung wäre nach gleichem Berechnungsmaßstab wie folgt vorzunehmen:
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Einwohner |
Betrag |
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Stand |
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31.03.2020 |
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Brunsbek |
1.666 |
13.799,95 € |
Hoisdorf |
3.567 |
29.546,47 € |
Siek |
2.434 |
20.161,51 € |
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7.667 |
63.507,92 € |
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Im Haushalt der Gemeinde Siek sind hierfür keine Mittel geplant, so dass der Betrag in Höhe von 20.161,51 € außerplanmäßig bereitzustellen ist.
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Gem. der Verbandssatzung des Zweckverbands Friedhof Siek sind die Verbandsmitglieder zur Deckung des Finanzbedarfs verpflichtet.