Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0180
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands/Auszahlung für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Jasmin Mirow
- Aktenzeichen:
- 111.812.5
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
Bei Kostenstelle 1400, Kostenträger 361100, Sachkonto 54520000 ergibt sich derzeit folgende Situation:
Haushaltsansatz Sachkonto |
670.000,00 € |
+ Deckungsfähigkeit innerhalb des Budgets |
62.000,00 € |
Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt |
732.000,00 € |
- bisher geleistete Aufwendungen / Auszahlungen |
-639.634,00 € |
derzeit noch verfügbar |
92.366,00 € |
- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf |
-120.000,00 € |
überplanmäßiger Bedarf (gerundet) |
-30.000,00 € |
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Die Gemeinden sind nach dem KiTaG verpflichtet, für jedes Kind, welches in einer KiTa oder in einer Kindertagespflegestelle betreut wird, zum monatlichen Stichtag einen Wohngemeindeanteil an den Kreis Stormarn zu zahlen.
Für 2023 wurden dafür insgesamt 732.000,00 Euro im gemeindlichen Haushalt eingeplant. Bisher wurden bereits 639.634,00 Euro (Stand 10/2023) aufgewendet. Im Laufe des Jahres wurden die Wohngemeindeanteile deutlich erhöht, sodass aufgrund der Hochrechnung für 2023 noch mit Aufwendungen i.H.v. 120.000 Euro zu rechnen ist. Daraus resultiert ein überplanmäßiger Bedarf von gerundet 30.000,00 Euro.
Finanz. Auswirkung
Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen/Minderauszahlungen (insgesamt ca. 97.000,00 Euro) beim Sachkonto 1400.365000.5318000 (Finanzierung Kita-Träger). Die Minderaufwendungen kommen durch die Jahresüberschüsse 2022 der Kita-Träger und durch die Reduzierung des Zuschusses 12/2023 an den KGV zustande.