Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0160
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Männergesangverein Siek e.V. für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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15.11.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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11.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Männergesangverein Siek e.V. eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.
Sachverhalt
Der Männergesangverein Siek e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 2.000,00 € gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für das Honorar für den Chorleiter. Ohne den Zuschuss der Gemeinde wäre eine Finanzierung nicht möglich. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben in der Anlage zum Antrag ergibt sich inklusive des beantragten Zuschusses ein Fehlbetrag per 31.12. von 400,00 €.
Der Verein schreibt dazu: „Es ist leider nicht möglich nur mit Mitgliedsbeiträgen und Spenden die Fortführung des Gesangvereins aufrecht zu erhalten.“
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2025 einzureichen.