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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/002/0081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Braak stimmt der Leistung des überplanmäßigen Aufwands / Auszahlung in Höhe von bis zu 45.000 Euro zu. Der Fachdienst Finanzen wird gebeten, die Mittel entsprechend bereitzustellen.

 

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Sachverhalt

Bei Kostenstelle 1500, Kostenträger 211000, Sachkonto 53130000 (Zuweisungen/Zuschüsse Zweckverbände) ergibt sich derzeit folgende Situation:

 

Haushaltsansatz Sachkonto

70.000,00 €

+ Deckungsfähigkeit innerhalt des Budgets

184.500,00 €

Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt

254.500,00 €

- bisher geleistete Aufwendungen/Auszahlungen

-197.483,18 €

derzeit noch verfügbar

51.241,26 €

- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf

-96.300,00 €

überplanmäßiger Bedarf (gerundet)

45.000,00 €

 

Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:

 

Entsprechend der Verbandssatzung des Schulverbandes Stapelfeld erhebt der Schulverband eine Umlage zur Deckung seines Finanzbedarfs von den Verbandsmitgliedern. Die Verbandsumlage setzt sich zu gleichen Teilen aus der Anzahl der Schüler der Schulstatistik der letzten drei Jahre sowie der Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden zusammen.

 

Anhand der Planung für das Jahr 2023 ergibt sich ein Bedarf in Höhe von 115.000,00 € inkl. der Spitzabrechnung aus 2022. Eingeplant wurden jedoch nur 70.000 Euro. In dem Budget sind noch Mittel für die Aufwendungen hinsichtlich Schulkostenbeiträge vorhanden; diese werden voraussichtlich in der geplanten Höhe bis Jahresende benötigt, da noch nicht alle externen Schulträger abgerechnet haben.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen beim Kostenträger 365000, Kostenstelle 1400, Sachkonto 53180000 (Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke übrige Bereiche = Zuschuss an den Kita-Träger für den Betrieb der Kita Braak) in Höhe von bis zu 45.000,00 €.

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