Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/002/0081
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands/Auszahlung für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Aktenzeichen:
- 111.812.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
Bei Kostenstelle 1500, Kostenträger 211000, Sachkonto 53130000 (Zuweisungen/Zuschüsse Zweckverbände) ergibt sich derzeit folgende Situation:
Haushaltsansatz Sachkonto |
70.000,00 € |
+ Deckungsfähigkeit innerhalt des Budgets |
184.500,00 € |
Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt |
254.500,00 € |
- bisher geleistete Aufwendungen/Auszahlungen |
-197.483,18 € |
derzeit noch verfügbar |
51.241,26 € |
- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf |
-96.300,00 € |
überplanmäßiger Bedarf (gerundet) |
45.000,00 € |
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Entsprechend der Verbandssatzung des Schulverbandes Stapelfeld erhebt der Schulverband eine Umlage zur Deckung seines Finanzbedarfs von den Verbandsmitgliedern. Die Verbandsumlage setzt sich zu gleichen Teilen aus der Anzahl der Schüler der Schulstatistik der letzten drei Jahre sowie der Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden zusammen.
Anhand der Planung für das Jahr 2023 ergibt sich ein Bedarf in Höhe von 115.000,00 € inkl. der Spitzabrechnung aus 2022. Eingeplant wurden jedoch nur 70.000 Euro. In dem Budget sind noch Mittel für die Aufwendungen hinsichtlich Schulkostenbeiträge vorhanden; diese werden voraussichtlich in der geplanten Höhe bis Jahresende benötigt, da noch nicht alle externen Schulträger abgerechnet haben.