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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/002/0070

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein VSG Stapelfeld von 1968 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.200,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.

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Sachverhalt

Der Verein VSG Stapelfeld von 1968 e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.200,00 € zur finanziellen Unterstützung für das Haushaltsjahr 2024 gestellt.


Die Zuwendung wird beantragt für die Aufrechterhaltung des Sports/Vereinsheims, zur Förderung des Sportangebotes und für Materialkosten zur Erweiterung des Kindersports. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben des Vereins für 2024 ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag von 0,00 €.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 1.200,00 € gewährt.


Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2025 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

1.200,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2024

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