Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/002/0065-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachbereich 1 - Interner Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Leonie Mahnke
- Aktenzeichen:
- 111.812.2
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Gemeindevertretung Braak
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Entscheidung
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11.12.2023
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Sachverhalt
Als Anlage ist die Haushaltssatzung nebst Haushaltsplan 2024 (Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan, eine Aufstellung der geplanten Investitionen sowie die Teilhaushalte beigefügt.)
Die Haushaltsansätze aus laufender Verwaltungstätigkeit (Erträge und Aufwendungen) orientieren sich an den Vorjahreswerten bzw. wurden angepasst und fortgeschrieben.
Die Ansätze im Produkt 611000 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, allgemeine Umlagen - sind nach den Vorgaben des Haushaltserlasses 2024 vom 25.09.2023 ermittelt worden. Die Kreisumlage wurde mit 26,50 % sowie die Amtsumlage mit 19,0 % berechnet.
Die Nivellierungssätze für die Realsteuern betragen im Haushaltsjahr 2024 für die Grundsteuer A 304 %, für die Grundsteuer B 370 % sowie für die Gewerbesteuer 312 %.
Die Gemeinde liegt mit den derzeitigen Hebesätzen bei der Grundsteuer A+B (je 245 %) unter und bei der Gewerbesteuer (330%) über den Nivellierungssätzen.
Folgende wesentliche Maßnahmen wurden in den Haushalt 2024 aufgenommen
im Ergebnisplan
Produkt 281000 - Heimat-und sonst. Kulturpflege
Bürgerapp, Änderung aus FA laufende Kosten für 2024 1.800 €
Produkt 126000 – Brandschutz
Ertüchtigung/Erweiterung Hausanschlussraum evtl. neuer Hausanschluss 50.000 €
Führerscheine, Änderung aus FA: 1 zusätzlicher Erhöhung auf 7.500 €
Änderung aus FA: Erhöhung des Zuschusses Musikzug auf 10.000 €
Produkt 541000 - Gemeindestraßen
vorsorgl. Ansatz für Anteil Sanierung landw. Weg 70.000 €
Produkt 541100 - Straßenbeleuchtung
Umrüstung LED 50.000 €
Produkt 538000 - Regenwasserbeseitigung
Entschlammung 325.000 €
im Finanzplan(siehe auch Anlage):
Produkt 111900 – Liegenschafts-und Gebäudemanagement
Netzersatzanlage (Notstrom) 220.000 €
Förderung - 61.000 €
Grundstückserwerb 140.000 €
Kostenstelle 3171 - Kita Höhenkamp
PV-Anlage 150.000 €
Beleuchtung/Beladung 7.000 €
Förderung - 16.000 €
Sonnenschutz 30.000 €
Produkt 126000 – Brandschutz
Feuerwehrbekleidung 9.000 €
Produkt 366100 - Spielplätze
Spielgeräte 70.000 €
Produkt 541100 -Straßenbeleuchtung
Erweiterung der Straßenbeleuchtung 20.000 €
Gemäß des Runderlasses zu § 78 Absatz 1 Nr. 2 der Gemeindeordnung i.V.m. §10 Absatz 3 GemHVO - Veranschlagung von Investitionen sind im Haushaltsplan lediglich die investiven Auszahlungen zu veranschlagen, welche auch von der Kommune umzusetzen sind. Es sollen am Jahresende also unter Berücksichtigung von Verzögerungen und anderen Vorkommnissen immer noch 60 % der Investiven Maßnahmen umgesetzt worden sein. Diese Vorschrift ist bei der Beschlussfassung der Investitionen von nun an zu berücksichtigen.
Der Ergebnisplan 2024 schließt wie folgt ab:
Gesamtbetrag der Erträge: 6.505.800 €
Gesamtbetrag der Aufwendungen: 7.861.800 €
ergibt einen Jahresfehlbetrag i.H.v. 1.356.000 €
Der Bestand der liquiden Mittel beträgt derzeit rd. 9.900.000 €.
Zur Sicherstellung der Liquidität der Gemeinde wird verwaltungsseitig und vom Finanzausschuss empfohlen, eine Kreditermächtigung in Höhe von 2.000.000 € einzuplanen. Die Ermächtigung gilt gem. §85 Abs. 3 GO SH für die nächsten zwei Haushaltsjahre 2024 und 2025. Zinsaufwendungen sind entsprechend eingeplant.
Nach § 85 Abs. 1 GO SH bedarf der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und lnvestitionsförderungsmaßnahmen im Rahmen der Haushaltssatzung der Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde (Gesamtgenehmigung).
Die Gemeinde Braak hat in 2024 keinen ausgeglichenen Haushalt und weist in den Folgejahren auch jeweils negative Jahresergebnisse (ca. – 1,0 Mio € pro Jahr) aus. Dieses sind Fakten, die die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde berühren und ggf. in Frage stellen könnten. Die Gemeinde verfügt aufgrund guter Vorjahresergebnisse über eine gute Rücklagensituation, die Kommunalaufsicht könnte im Rahmen der Genehmigung des Haushalts aber Hinweise zur dauernden Leistungsfähigkeit und der Finanzplanung für die Folgejahre geben.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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8,8 kB
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