Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0157
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustimmung zur Leistung eines überplanmäßigen Aufwands/Auszahlung für das Jahr 2023
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Maike Hintze
- Aktenzeichen:
- 111.812.6-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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04.12.2023
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Sachverhalt
Bei Kostenstelle 1500, Kostenträger 211000, Sachkonto 53130000 (=Schulverbandsumlage) ergibt sich derzeit folgende Situation:
Haushaltsansatz Sachkonto |
130.000,00 € |
+ Deckungsfähigkeit innerhalt des Budgets |
90.000,00 € |
Bewirtschaftungsermächtigung insgesamt |
220.000,00 € |
- bisher geleistete Aufwendungen/Auszahlungen |
-225,046,98 € |
derzeit noch verfügbar |
-5.046,98 € |
- zusätzlich bis Jahresende noch bestehender Bedarf |
-35.000,00 € |
überplanmäßiger Bedarf (gerundet) |
-40.000,00 € |
Begründung der Unabweisbarkeit mit Sachverhaltsdarstellung gem. § 82 GO:
Entsprechend der Verbandssatzung des Schulverbandes Stapelfeld erhebt der Schulverband eine Umlage zur Deckung seines Finanzbedarfs von den Verbandsmitgliedern. Die Verbandsumlage setzt sich zu gleichen Teilen aus der Anzahl der Schüler der Schulstatistik der letzten drei Jahre sowie der Finanzkraft der Mitgliedsgemeinden zusammen.
Anhand der Planung für das Jahr 2023 ergibt sich ein Bedarf in Höhe von 165.000,00 € inkl. der Spitzabrechnung aus 2022 und ggf. 2023. Eingeplant wurden jedoch nur 130.000 Euro. In dem Budget sind noch Mittel für die Aufwendungen hinsichtlich Schulkostenbeiträge vorhanden; diese werden voraussichtlich in der geplanten Höhe bis Jahresende benötigt, da noch nicht alle externen Schulträger abgerechnet haben.
Finanz. Auswirkung
Die Deckung erfolgt über Minderaufwendungen/Minderauszahlungen zum Einen bei Kostenstelle 1400, Kostenträger 365000, Sachkonto 54310700 Betreuungskosten Einzelintegration, da die Mittel in Höhe von 25.000,00 € 2023 nicht benötigt werden und zum Anderen bei Kostenstelle 3300, Kostenträger 5110000, Sachkonto 54311000 Sachverständigen-, Gerichts- und ähnliche Kosten, hier werden 15.000,00 € aus den noch verfügbaren Mitteln zur Deckung der Schulverbandsumlage benötigt.