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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Stapelfeld widmet als Träger der Straßenbaulast gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz (StrWG) des Landes Schleswig-Holstein den Redder zwischen Victoriaallee und Lütten Damm dem öffentlichen Verkehr und stuft die in der beigefügten Anlage  gelb  markierte Fläche (Flur 7, Flurstück 2/6 sowie Teilfläche aus Flur 7, Flurstück 441) gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b  als sonstige Straße mit der Beschränkung auf die Benutzung „Fußgänger und Fahrradfahrer“ gemäß StrWG ein. 

 

Die Amtsverwaltung wird gebeten, die Widmung öffentlich bekanntzumachen und die Straßenaufsichtsbehörde hierüber in Kenntnis zu setzen.

Gleichzeitig ist die Anordnung des Verkehrszeichens 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) beim Kreis Stormarn als untere Straßenverkehrsaufsichtsbehörde anzufordern.

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Sachverhalt

Am 02.08.2023 bat der BAU-Ausschuss Stapelfeld um Freigabe des Redders zwischen Victoriaallee und Lütten Damm lediglich für den Fuß- und Radverkehr.  Der B-Plan 16 sieht das Verbindungsstück zur Nutzung für Fußgänger und Radfahrer vor. Die WAS als Erschließungsunternehmer wünscht ebenfalls die Freigabe für den öffentlichen Verkehr, beschränkt auf den Fuß- und Radverkehr für das Teilstück zwischen Victoriaallee und Lütten Damm.

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Finanz. Auswirkung

Die Beschilderung als Fuß- und Radweg nach erfolgter Widmung und Anordnung der Verkehrszeichen durch den Kreis Stormarn erfolgt durch die WAS. Somit entstehen für die Gemeinde Stapelfeld keine Kosten. 

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Anlagen

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