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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0148

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jahresabschluss der Fernwärmeversorgung Stapelfeld für das Wirtschaftsjahr vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 wird entsprechend dem anliegenden Prüfungsbericht genehmigt und festgestellt.

 

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 125.518,82 € ist aus den Haushaltsmitteln der Gemeinde Stapelfeld über die Einlage in die Rücklage des Eigenbetriebs auszugleichen.

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Sachverhalt

Am 08.11.2023 fand die Schlussbesprechung über den Jahresabschluss der Fernwärmeversorgung Stapelfeld für das Rechnungsjahr 2022 statt.

Von Seiten des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Stormarn gab es nur einige Anmerkungen zum vorgelegten Entwurf des Prüfungsberichtes und Unklarheiten konnten im Gespräch ausgeräumt werden.

Das entsprechende Kurzprotokoll wurde am 09.11.2023 per E-Mail an alle Mitglieder der Gemeindevertretung versandt.

Der endgültige Prüfungsbericht ist am 29.11.2023 per E-Mail in der Verwaltung eingegangen und ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Behandlung des Jahresergebnisses 2022 zu beschließen. Gem. § 8 Absatz 6 EigVO SH kann ein etwaiger Jahresverlust nur dann auf neue Rechnung vorgetragen werden, wenn nach der Finanzplanung Gewinne zu erwarten sind; anderenfalls ist er aus Haushaltsmitteln der Gemeinde auszugleichen. Somit ist der Jahresfehlbetrag i.H.v. 125.518,82 € aus dem Haushalt der Gemeinde auszugleichen. Aufgrund des Zeitpunkts der Beschlussfassung des Jahresabschlusses 2022 werden entsprechende Mittel über die Einlage in die Rücklagen des Eigenbetriebes zur Deckung des Verlustes erst im Haushaltsplan 2024 der Gemeinde Stapelfeld bereitgestellt.

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Finanz. Auswirkung

Erhöhter Aufwand im Haushalt der Gemeinde Stapelfeld in Höhe des Jahresfehlbetrags 2022 Kostenträger 534000 Kostenstelle 3162, Sachkonto 53180000

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Anlagen

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