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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/003/0098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein Hundesportfreunde Brunsbek e.V. (HSF-Brunsbek e.V.) eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 bei Produkt 421000 Förderung des Sports berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der Verein HSF-Brunsbek e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.000,00 € zur finanziellen Unterstützung zur Ausrichtung von Turnieren im Haushaltsjahr 2024.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die finanzielle Unterstützung bei der Anschaffung neuer Geräte, die dem Reglement entsprechen. Der Verein erläutert dazu: „Der Hundesportverein Brunsbek richtet seit vielen Jahren FCI-konforme Turniere aus. Nun hat sich das Reglement geändert, sodass wir neue Geräte kaufen müssen. Einige von ihnen haben wir sukzessive bereits angeschafft, aber unsere Einnahmen durch Beiträge und Turniererlöse sind zu gering.

Wir sind ein kleiner Verein mit 29 Mitgliedern, können aber durch die Ausrichtung von Turnieren Einnahmen generieren. Dazu müssen unsere Hundesportgeräte im Agility FCI-konform sein. Die Anschaffung aller Geräte übersteigt unser Budget bei weitem, weshalb wir um eine Zuwendung bitten. Dadurch können wir wieder Turniere anbieten und unseren hundesportlichen Beitrag im Verband leisten.“

 

Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben ergibt sich in 2024 ohne die beantragte Zuwendung ein Fehlbetrag von rund 3.900,00 €. Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung 2022 weist einen Bestand von rund 4.300,00 € aus. Im Jahr 2023 wird mit einem Fehlbetrag von 1.500,00 € gerechnet. Abzüglich der zu erwartenden Fehlbeträge wird der Bestand aus 2022 aufgebraucht. Ohne den Zuschuss der Gemeinde wäre eine Finanzierung nicht möglich.

 

In den Jahren 2021 und 2022 wurden durch die Gemeinde Zuwendungen in Höhe von 400,00 € bzw. 500,00 € gewährt.

 

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2025 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

1.000,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2024, Kostenstelle 2500, Produkt 421000 Förderung des Sports.

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