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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/001/0089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, dem AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (AWO Interkulturell - Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn) eine Zuwendung in Höhe von 4.694,34 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.

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Sachverhalt

Der AWO Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (AWO Interkulturell) hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 4.694,34 € gestellt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die Kofinanzierung von 1,75 Vollzeitstellen für die Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn inklusive Verwaltungs- und Sachkosten.

Die AWO begründet die Notwendigkeit zur Förderung wie folgt: „Wir sind die einzige migrationsspezifische Beratungsstelle im Süden des Kreises Stormarn. Durch steigende Personalkosten sind wir nicht mehr in der Lage, die erforderlichen Kofinanzierungsmittel alleine zu erbringen. Ohne eine verlässliche finanzielle Unterstützung können wir die vorhandenen Beratungsangebote nicht mehr im bisherigen Umfang aufrechterhalten.“

 

Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben der Migrationsberatungsstelle im Kreis Stormarn ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag von 0,00 €, sofern alle beantragten Zuwendungen bewilligt werden. Die Ausgaben sind geplant mit rund 157.000,00 €, ebenso die Einnahmen einschließlich der beantragten Zuwendungen. Die AWO Interkulturell hat für die Konfinanzierung der 1,75 Vollzeitstellen anderweitig Zuwendungen in Höhe von rund 153.000 € beantragt.

 

Für das Haushaltsjahr 2023 wurde der AWO Interkulturell zur Kofinanzierung von 1,25 Vollzeitstellen ein Betrag in Höhe von 1.883,61 € als Zuwendung gewährt. Für die Kofinanzierung der zusätzlichen 1,75 Vollzeitstellen wird erstmalig eine Zuwendung beantragt.

 

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2025 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

4.694,34 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2024

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