Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/001/0076
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag AWO Kreisverband Stormarn e.V. - Selbsthilfekontaktstelle KIBIS für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss des Amtes Siek
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Vorberatung
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16.11.2023
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Geplant
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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30.11.2023
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Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt, dem AWO Kreisverband Stormarn e.V. für die Selbsthilfekontaktstelle KIBIS Stormarn eine Zuwendung in Höhe von 600,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen.
Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.
Sachverhalt
Der AWO Kreisverband Stormarn e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 600,00 € zur finanziellen Unterstützung für die Selbsthilfekontaktstelle KIBIS Stormarn für das Haushaltsjahr 2024 gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die Sach- und Personalkosten der Selbsthilfekontaktstelle KIBIS Stormarn. Ohne den Zuschuss des Amtes wäre eine Finanzierung nicht möglich. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2024 ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag in Höhe von 0,00 €.
Der Verein erläutert dazu: “Die gemeinschaftliche Selbsthilfe ist ein unverzichtbares Element der gelingenden Sozial- und Gesundheitsversorgung im Kreisgebiet und wird bundesweit als 4. Säule des Gesundheitssystems betrachtet. Unsere Selbsthilfekontaktstelle feiert in diesem Jahr ihr 15-jähriges Bestehen und ist von Beginn an in der Trägerschaft des AWO Kreisverbandes Stormarn e.V. Mit einer Vielfalt von über 200 Selbsthilfeangeboten rund um Gesundheit und Familie bieten wir kostenfrei Beratung und Vermittlung sowohl für Betroffene und Angehörige als auch für Vereine, Verbände, professionelle Organisationen sowie Fachdienste. Wir gestalten Begegnung, Austausch sowie Vernetzung und nutzen die synergetischen Effekte, um Ratsuchenden eine bestmögliche Orientierung und Unterstützung im gesamten Hilfesystem zu ermöglichen. Mit den wachsenden Herausforderungen des gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Wandels wird eine engagierte Selbsthilfe mehr denn je gebraucht, um zeitnah Angebote flexibel und bedarfsgerecht zu entwickeln. Diversität hält die Selbsthilfe lebendig für Visionen und zeigt uns immer wieder in besonderen Zeiten, dass wir einander brauchen. Digitalisierung betrachten wir als Chance und konnten seit Januar 2021 mit unserer innovativen Selbsthilfe-App KIBIS Stormarn interaktive Kontakt- und Kommunikationsmöglichkeiten für Selbsthilfeaktive, Professionelle und Interessierte regional und überregional erschließen.
In diesem Jahr haben wir die App komplett neu entsprechend der Bedarfe und Anregungen unserer Selbsthilfeaktiven gestaltet, so dass diese seit Juni 2023 mit interaktivem Design sowie neuen Inhalten und weiteren Funktionen kostenfrei zur Verfügung steht. Insgesamt haben sich die Aufgabenbereiche einer stets engagierten sowie kreativen Selbsthilfekontaktsteile erheblich erweitert, was zu einer deutlichen Steigerung der Personal- und Sachkosten in den vergangenen Jahren geführt hat. KIBIS Stormarn wird größtententeils durch die GKV-Selbsthilfeförderung Schleswig-Holstein finanziert. Dennoch verbleibt eine erhebliche finanzielle Lücke von 20.000 - 25.000 €, die durch anteilige Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln geschlossen werden muss, da die Selbsthilfe nicht nur den Bereich Gesundheitsförderung sondern zunehmend auch die Förderung der Familienkompetenz umfasst.
Die Finanzierung der Selbsthilfe bleibt somit eine umfassende Gemeinschaftsaufgabe unter Beteiligung der Städte, Gemeinden, Kommunen sowie des Kreises Stormarn. Dementsprechend bitten wir um eine Zuwendung in Höhe von € 600 für 2024 und danken herzlich für Ihr Engagement und die Wertschätzung unserer Arbeit. Gerne stehen wir Ihnen für weitere Informationen persönlich und schriftlich zur Verfügung."
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt wurden und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die vorherigen Jahre wurde durch das Amt ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 600,00 € gewährt.