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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0177

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung stimmt der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf – Gemeindefeuerwehr hier Musikzug aufgestellten Einnahme- und Ausgabeplan des Musikzuges für das Haushaltsjahr 2024 zu

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung Hoisdorf hat am 22.05.2017 die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hoisdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf – Gemeindefeuerwehr einschließlich Musikzug beschlossen.

 

Die Satzung sieht eine Einnahme- und Ausgabeplanung vor, die vom Wehrvorstand aufzustellen und von der Mitgliederversammlung zu beschließen ist.

 

Die Mitgliederversammlung hat den in der Anlage beigefügten Einnahme- und Ausgabeplan beschlossen.

 

§ 4 Abs. 3 der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Hoisdorf für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Hoisdorf – Gemeindefeuerwehr regelt, dass der Einnahme- und Ausgabeplan nach Zustimmung der Gemeindevertretung in Kraft tritt.

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Finanz. Auswirkung

Siehe Anlage.

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Anlagen

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