Amt Siek

?

Kopfbereich / Header

Bürger + Gemeinde

Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sie sind hier: Bürger Gemeinden / Politik
ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0137

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern für die genannten Standorte nicht weiter zu verfolgen, da die genannten Standorte hierfür nicht geeignet sind.  

Reduzieren

Sachverhalt

Um die Attraktivität der Gemeinde Stapelfeld mit einem nachhaltigen und umweltschonenden Fortbewegungsmittel zu erhöhen steht die Anschaffung von E- Lastenfahrrädern inkl. Ladestation zur Beratung. Ein entsprechendes Angebot liegt vor.

Laut dem anliegenden Angebot müssen die Standorte folgende Kriterien erfüllen:

 • Bereitstellung einer Fläche von jeweils neun Quadratmetern für je zwei E-Lastenräder inklusive Ladestationen und Informationstafel

• Bereitstellung eines Stromanschlusses pro Standort 

• Übernahme der Kosten für die Herrichtung des Standortes (Fundamente und Stromanschluss, Beauftragung eines Elektrikers zum Anschließen der Station) und einer Vorrichtung für eine Informationstafel

Barrierefreier Zugang für Nutzer sowie Service-Mitarbeiter des Auftragnehmers zu den E-Lastenrädern und Stationen

Wartung und Instandhaltung der Stromanschlüsse 

• Übernahme der Verkehrssicherungspflichten (z.B. Räumpflicht, Streupflicht, Reinigungspflicht) für die überlassene Fläche wie auch der Zuwegung)

Durch die o.g. Vorgaben kommen nur bestimmte Standorte in Betracht. Bisher vorgeschlagen wurden folgende Standorte: 
 

1. Im Bereich der Kratzmannsche Kate, Reinbeker Straße 4, 22145 Stapelfeld. 

Hier ist zu beachten, dass die Kate unter Denkmalschutz steht. Somit gelten hier besondere Auflagen zur Umgestaltung des Außenbereiches.  

 

2. Im Bereich des alten Feuerwehr Gerätehauses, Hinter der Schule, 22145 Stapelfeld

Diese Fläche kommt aktuell nicht in Betracht, da die vorgegebene Fläche für die Bereitstellung der E-Lastenfahrräder zu klein ist. 


Der Sachverhalt wird im SKS-Ausschuss sowie im Bauausschuss beraten. 

Weiterhin sind die umsatzsteuerrechtlichen Auswirkungen zu beachten. 
 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: 

Ergibt sich aus der Beratung je nach Beschlussfassung. Eine Förderung über das Radverkehrskonzept vom Kreis Stormarn kann beantragt werden.

Umsatzsteuerrechtliche Auswirkungen:

bis 31.12.2024

Die Gemeinde ist in diesem Fall nicht steuerrelevant ,,unterwegs'' da anzunehmen ist, dass kein Betrieb gewerblicher Art (BgA)  (Einnahmen mehr als 45.000 € p.a.) besteht. 

Die Einnahme ist nicht steuerbar und die Gemeinde kann keine Vorsteuer aus der Miete, Servicepauschale und Aufwendungen für die Herrichtung der Abstellflächen usw. ziehen. 

Die Aufwendungen für die Gemeinde belaufen sich auf die Bruttobeträge. 

Wichtig: Die Gutschrift über den 50%igen Anteil an den Betriebseinnahmen muss dagegen für die Gemeinde ohne Umsatzsteuer ausgewiesen werden. Fraglich ist ob dem Vertragspartner die umsatzsteuerrechtliche Einordnung der Gemeinde bekannt ist. 

ab 1.1.2025 (Beginn UStpflicht 2b Gemeinde Stapelfeld) 

Ab dem 1.1.2025 ist die Gemeinde mit einer Vermietungstätigkeit der Lastenräder aufgrund einer dann privatrechtlichen, wettbewerbsrelevanten Tätigkeit, Unternehmer. Die Umsätze wären also ab dem 1 € umsatzsteuerbar und umsatzsteuerpflichtig. Eine Umsatzsteuerbefreiungsnorm greift nicht. Im Gegenzug kann die Vorsteuer aus den Aufwendungen gezogen werden.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...