Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0135
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag VSG Stapelfeld von 1968 e.V. für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Stapelfeld
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Vorberatung
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20.11.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Stapelfeld
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Entscheidung
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04.12.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem VSG Stapelfeld von 1968 e.V. eine Zuwendung in Höhe von 7.500,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushalt 2024 einzuplanen.
Sachverhalt
Der Verein VSG Stapelfeld von 1968 e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 7.500,00 € gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die Förderung der Jugendtrainer, Reinigung der Kabinen/des Außenbereiches, Versicherung, Übungsleiterausgaben, Jugendförderung, Verbandskosten, Steuerberaterkosten, Verwaltungskosten, Investitionen in den Platz und das Vereinsheim, Nutzung Sporthalle und Knappschaftskosten. Der größte Anteil der Zuwendung soll den Übungsleiterausgaben und der Jugendförderung zukommen (4.500,00 €).
Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben (jeweils 85.100 Euro) des Vereins für 2024 inkl. Zuwendung der Gemeinde Stapelfeld ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag von 0,00 €.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls jeweils eine Zuwendung in Höhe von 7.500,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2025 einzureichen.