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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/001/0091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, der Hospiz Lebensweg gGmbH eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist bis zum 31.03.2025 vom Antragsteller einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.

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Sachverhalt

Die Hospiz Lebensweg gGmbH mit Sitz in Bad Oldesloe hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 2.000,00 € zur finanziellen Unterstützung an den Betriebskosten des stationären Hospizes Lebensweg für das Haushaltsjahr 2024 gestellt. Da nur 95% der Gesamtkosten von den Kostenträgern, den Krankenkassen, übernommen werden, müssen 5% der Betriebskosten über Spenden oder andere finanzielle Unterstützung eingeworben werden.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die finanzielle Unterstützung an den Betriebskosten und für weitere Maßnahmen, die über den Rahmenvertrag hinausgehen. Dazu gehören z.B. besondere Seelsorge, Trauerbegleitung und Unterstützungsangebote für Angehörige.

Ohne den Zuschuss des Amtes wäre eine Finanzierung nicht möglich. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben des Hospizes für 2024 ergibt sich ohne sonstige finanzielle Unterstützung ein Fehlbetrag von rund 337.000 €.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet. 

Für die Jahre 2022 und 2023 wurde durch das Amt ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 2.000,00 € gewährt. 

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zum 31.03.2025 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

2.000,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2024

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