Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/001/0078
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Frauen helfen Frauen Stormarn e.V. für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss des Amtes Siek
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Vorberatung
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16.11.2023
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Geplant
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Amtsausschuss Siek
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Entscheidung
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30.11.2023
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Beschlussvorschlag
1) Der Amtsausschuss beschließt, dem Verein Frauen helfen Frauen Stormarn e.V. eine Zuwendung in Höhe von 1.100,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.
Sachverhalt
Der Verein Frauen helfen Frauen Stormarn e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.100,00 € zur finanziellen Unterstützung für das Haushaltsjahr 2024 gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die Beratung und Begleitung von betroffenen Frauen und Mädchen aus dem Wohnumfeld Siek. Die Maßnahmen sind ein Notruf für vergewaltigte und misshandelte Frauen und Mädchen, psychosoziale Beratung und Beratung bei häuslicher Gewalt nach § 201a Landesverwaltungsgesetz Schleswig-Holstein (LVwG). Ohne den Zuschuss des Amtes wäre eine Finanzierung nicht möglich. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben des Vereins für 2024 ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag in Höhe von 0,00 €.
Der Verein erläutert dazu:
“1.1 Erläuterung zur Maßnahme
Die Frauenberatungsstelle leistet professionelle und qualifizierte Arbeit und bietet problem- und geschlechtsspezifische Unterstützungsangebote zu Krisenintervention, Beratung und Begleitung von Frauen und Mädchen, fachlicher Vernetzung sowie Präventionsangebote.
Die Frauenberatungsstelle von Frauen helfen Frauen Stormarn e. V. bietet als Fachberatungsstelle des Kreises im Fachbereich Notruf Unterstützung, wenn Frauen von Gewalt betroffen sind. Dabei geht es vor allem um die Unterstützung von Frauen, die häusliche und/oder sexualisierte Gewalt erfahren haben. In Stormarn ist Frauen helfen Frauen Stormarn e. V. die einzige Anlaufstelle für Frauen, die organisierte sexualisierte und /oder rituelle Gewalt erfahren haben. Zudem besteht ein Angebot der psychosozialen Beratung für Frauen in Lebenskrisen.
Die Frauenberatungsstelle von Frauen helfen Frauen Stormarn e. V. ist die einzige anerkannte Fachstelle im Kreis Stormarn nach §201a Landesverwaltungsgesetz für die Beratung nach polizeilicher Wegweisung in Fällen häuslicher Gewalt.
Auf Beratungsanfragen reagieren wir mit einem zeitnahen Erstgesprächsangebot. Zeigt sich in diesem Gespräch ein weitergehender Beratungsbedarf, entscheidet die Aktualität und Dringlichkeit des Anliegens darüber, ob eine Frau anschließend einen fortlaufenden Beratungsplatz erhält. Akute Gewalterfahrungen von Frauen* (sexualisierte Gewalt oder häusliche Gewalt via Datenübermittlung der Polizei oder wenn Frauen sich selbst melden) werden immer vorrangig behandelt. Sind die Beratungskapazitäten ausgeschöpft, kommen darüber hinaus eingehende Beratungsanfragen auf eine Warteliste.
Seit 2015 erreichen uns erhöhte Anfragen und Datenübermittlungen von Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund. Aufgrund der in den vergangenen Jahren ausgebauten Kooperation mit der Migrations- und Flüchtlingsarbeit der Diakonie sowie mit Hilfe von Sprachmittlerinnen haben wir die Gewaltberatung für Frauen mit Migrations- und Fluchthintergrund etablieren können.
Durch die Ratifizierung der Istanbul-Konvention durch Deutschland in 2017 ist der Auftrag zur Umsetzung auch an die Frauenberatungsstellen ergangen. Im Jahr 2021 haben wir uns im Rahmen eines landesweiten Pilotprojektes an der Einführung eines Hochrisikomanagements in Stormarn beteiligt, das dadurch in der Region etabliert worden ist und nun zum Standardprozedere gehört.
Vor dem Hintergrund der Istanbul Konvention und der bundesweiten Initiative des Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs „Schule gegen sexuelle Gewalt", haben wir die AG Schutzkonzept 2019 mitgegründet, deren Schirmherr unser Landrat Herr Dr. Görtz ist.
Zur AG Schutzkonzept gehören 7 Kooperationspartner*innen, die Schulen im Kreis Stormarn unterstützen, Schutzkonzepte zu implementieren, Interventionspläne etablieren, Präventionsangebote für Schülerinnen durchführen und Fortbildungen zu sexualisierter Gewalt für Lehrerinnen und Schulangestellte anbieten u.a. Unsere Mitarbeit in dieser Arbeitsgruppe wurde in den ersten Jahren über Stiftungsgelder finanziert. Seit diesem Jahr (2023) werden 5 Wochenarbeitsstunden über den Jugendhilfeausschuss des Kreises finanziert und für das Jahr 2024 stellen wir einen Antrag in gleicher Höhe. Damit leistet der Kreis einen weiteren wichtigen Beitrag zum besseren Schutze der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.
1.2 Erläuterungen zur Finanzierung
Unser Angebot können wir in dem Umfang nur aufrechterhalten, wenn auch die neu hinzugekommenen Aufgabenbereiche (s.o.), wie das Hochrisikomanagement und die Mitarbeit in der AG Schutzkonzepte ebenfalls finanziell abgesichert sind. Wie immer sind wir gern bereit, die Inhalte unserer Arbeit eingehend zu erläutern.”
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt wurden und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Für die vorherigen Jahre wurde durch das Amt ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 1.100,00 € gewährt.
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2025 einzureichen.