Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0159
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag der Volkshochschule Großhansdorf e.V. für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Siek
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Entscheidung
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15.11.2023
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Sachverhalt
Die Volkshochschule Großhansdorf e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 1.000,00 € gestellt.
Die Zuwendung wird beantragt für die finanzielle Unterstützung der laufenden Unterhaltung sowie für die Ausgabe von Semesterheften. Die Volkshochschule Großhansdorf e.V. ist eine Kooperation der Gemeinden Siek, Hoisdorf und Großhansdorf.
Die Gegenüberstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2024, die laut aktueller Rahmenrichtlinie mit dem Antrag einzureichen ist, liegt nicht vor.
Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beilegen des vollständigen Antrags verzichtet.
Der vorgelegten Verwendungsnachweis für das Jahr 2022 weist einen Überschuss von rund 24.000,00 € aus. Zum 31.12.2022 hat die Volkshochschule Großhansdorf einen Kassenbestand von rund 30.000,00 €.
Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 1.000,00 € gewährt.
Gemäß 3.1 der "Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Siek" ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.
Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Laut den vorgelegten Unterlagen stehen der Volkshochschule Großhansdorf wie oben aufgeführt Eigenmittel in Höhe von ca. 30.000,00 € zur Verfügung. Die Eigenmittel sind vorrangig vor Zuwendungen der Gemeinde aufzubrauchen.