Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/003/0104
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag Rehkitzrettung-Stormarn e.V. für 2024
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Finanzausschuss der Gemeinde Brunsbek
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Vorberatung
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13.11.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem Verein Rehkitzrettung-Stormarn e.V. eine Zuwendung von 300,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltmittel sind im Haushaltsplan 2024 unter dem Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege berücksichtigt.
Sachverhalt
Der Verein Rehkitzrettung-Stormarn e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 300,00 € gestellt.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Die Zuwendung wird beantragt für Drohnen mit entsprechendem Zubehör zur Rehkitzrettung während der Wiesenmahd im Frühjahr während der Setzzeit in Stormarner Flächen.
Der Verein schreibt zur Notwendigkeit der Zuwendungen folgendes: „Unsere Finanzplanung für das Jahr 2024 ist abhängig von den Spenden, die wir erhalten werden. Diese lassen sich nicht kalkulieren, da Landwirte und Jäger je nach Wirtschaftslage mal mehr, mal weniger oder auch gar nichts spenden. Wir haben eine Firma, die uns in den letzten Jahren mit ca. 1.800,00 € unterstützt hat und 2 Spender, die einen Dauerauftrag erteilt haben (insgesamt 420,00 € pro Jahr). Mit diesen 2.200,00 € können wir also hoffentlich wieder rechnen. Im Jahr 2022 hatten wir insgesamt knapp 7.000,00 € Spendengelder.
Wir haben zur Zeit Zuwächse von 100% (Einsätze, Flächen, gerettete Kitze) und stehen dementsprechend unter Druck weitere Drohnen anzuschaffen (mit allem Zubehör) und auch die Pilotausbildung zu unterstützen. Nach oben gibt es noch viel Luft, da wir auch in der letzten Saison leider Anfragen absagen mussten, da uns die Kapazitäten fehlen. Es gibt auch noch keine Ankündigung vom BMLE, ob es weitere Förderungen für Drohnen für das Jahr 2024 geben wird.
Eine Drohne kostet in der Anschaffung ca. 6.500,00 €, zusätzliches Zubehör schlägt mit ca. 1.000,00 bis 1.500,00 € zu Buche. Versicherung kostet noch einmal 350,00 € pro Drohne und Jahr (zurzeit besitzen wird 5 Drohnen). Mindestens müssen wir pro Jahr 2 bis 3 weitere Drohnen anschaffen, um dem steigenden Bedarf gerecht zu werden. Zusätzlich ist aufgrund einer neuen EU-Richtlinie fraglich, ob wir unsere 3 ersten Drohnen in der kommenden Saison noch einsetzen dürfen. Wenn wir einmal mit 2 Drohnen kalkulieren (was für die kommende Saison das absolute Minimum ist), sind es 17.750,00 € an geplanten Anschaffungen mit den Versicherungen für die Bestandsdrohnen. Mitgliedsbeiträge (bei der derzeitigen Anzahl an Mitgliedern) belaufen sich auf ca. 5.500,00 €. Sollte die Förderung des BMLE zu gleichen Bedingungen fortgeführt werden, könnten wir dort ggf. mit ca. 8.000,00 € kalkulieren. Aber das ist natürlich nur hypothetisch.
Sie sehen also, dass wir dringend auf Spenden angewiesen sind, um weiter unsere Arbeit ausführen zu können. Wir haben tolle Spender, die uns unterstützen, aber dort gibt es natürlich für 2024 noch keinerlei Zusagen, mit denen wir kalkulieren könnten. Wir haben bei den Gemeinden jeweils eine Spende von 300,00 € beantragt, da wir mit solchen kleineren Beträgen in der Summe viel anfangen können. Sollte sich eine Gemeinde über dieses Maß hinaus engagieren wollen, wären wir natürlich überaus dankbar.“
Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2025 einzureichen.