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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/003/0069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Brunsbek beschließt, dem Sozialverband Deutschland e.V. eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von 300,00 € für das Haushaltsjahr 2024 zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 unter dem Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege berücksichtigt.

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Sachverhalt

Der Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Ortsgruppe Siek/Brunsbek, hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 300,00 € für Wohlfahrtspflege für das Haushaltsjahr 2024 gestellt.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die Aufwandsentschädigung des Vorstandes, Veranstaltungen und die Mitgliederbetreuung. Ohne den Zuschuss der Gemeinde wäre eine Finanzierung dieser Maßnahmen nicht möglich.

Nach Darstellung der Einnahmen (inklusive Zuschuss der Gemeinde) und Ausgaben ergibt sich ein Überschuss/Fehlbetrag in Höhe von 0,00 €.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt wurden und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung in Höhe von 300,00 € gewährt.

 

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2025 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

300,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2024, Kostenstelle 2500, Produkt 331000 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege.

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