Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/005/0163
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 17A, 2. Änderung der Gemeinde Siek
Gebiet: Grundstück "Hauptstraße 1"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 3.1 - Umwelt, Planung, Liegenschaften
- Bearbeitung:
- Andrea Mamero
- Aktenzeichen:
- 511.103.5-003
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Siek
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Vorberatung
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26.10.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Siek
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Entscheidung
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09.11.2023
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Beschlussvorschlag
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17A, 2. Änderung für das Gebiet Grundstück "Hauptstraße 1” sowie der Entwurf der dazugehörigen Begründung werden in den vorliegenden Fassungen, die der Vorlage 2023/005/0163 als Anlage beigefügt sind, gebilligt.
Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB im Internet zu veröffentlichen. Zudem sind sie über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind die Unterlagen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen.
Gem. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB sind den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, die auszulegenden Unterlagen zur Stellungnahme vorzulegen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …………………
Sachverhalt
Der Antragssteller betreibt auf dem Grundstück einen Restaurant- und Hotelbetrieb. Auf der vorhandenen Terrasse wurde durch den Eigentümer ein Wintergarten errichtet.
Dieser widerspricht den derzeitigen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 17A. Um die Nutzung des Wintergartens aufnehmen zu können, bedarf es zunächst der Änderung des Bebauungsplanes.
Erste Vorgespräche wurden bereits mit der Gemeinde geführt.
Das Planungsbüro hat einen ersten Entwurf des Bebauungsplanes erstellt. Dieser sieht in erster Linie die Anpassung der Baugrenze vor.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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3,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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3
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(wie Dokument)
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81,1 kB
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4
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(wie Dokument)
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703,6 kB
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