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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/003/0095-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Für das Gebiet im Ortsteil Papendorf; östlich der „Dorfstraße“, Grundstücke „Dorfstraße 1 bis 21f“ (nur ungerade Hausnummern), wird der Bebauungsplan Nr. 14 aufgestellt.

 

Das Verfahren wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchgeführt.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

- Sukzessive Überplanung der unbeplanten Innenbereiche, um eine baurechtliche Grundlage zur Beurteilung von Nachverdichtung bzw. Umnutzung (Veränderungen) zu schaffen.

- Erarbeitung eines dem Ort angemessenen Maßes der baulichen Nutzung
(z.B. Anzahl der Vollgeschosse, Gebäudehöhe, Grundfläche, usw.).

- Regelung des ruhenden Verkehrs bzw. Schaffung von ausreichend Stell- und Parkplätzen, um Probleme in der verkehrlichen Erschließung zu minimieren.

- Entwicklung von Regelungen und Festsetzungen für Orts- und Gebäudegestaltung, um ein positives Ortsbild zu schaffen.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Mit der Begleitung des Planverfahrens wird das Büro B2K und dn Ingenieure GmbH, Schleiweg 10, 241006 Kiel, beauftragt.

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Sachverhalt

Der Bereich Dorfstraße ist bereits weitestgehend bebaut. Die Grundstücke sind derzeit nach § 34 BauGB (unbeplanter Innenbereich) zu beurteilen.

Um die weitere Entwicklung und Nachverdichtung städtebaulich zu ordnen, soll die Fläche überplant und dafür der Bebauungsplan Nr. 14 aufgestellt werden.

 

Um das Planverfahren beginnen zu können, wurde in der Sitzung am 04.10.2023 der Aufstellungsbeschluss gefasst. Dieser war mit seiner Gebietsbezeichnung missverständlich formuliert. Zur Klarstellung empfiehlt die Verwaltung die Aufhebung des Beschlusses sowie die Neufassung des Aufstellungsbeschlusses mit geänderter Gebietsbezeichnung.

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Finanz. Auswirkung

Haushaltsmittel stehen unter 3300.511000.54311000 zur Verfügung.

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Anlagen

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