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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/008/0027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Schulverbandsversammlung beschließt für den Zeitraum ab dem 01.02.2024 (2. Schulhalbjahr 2023/2024) folgende monatliche Elterngebühren:

OGS-Gebühr:

Ferienbetreuung 14 Uhr:

Ferienbetreuung 15 Uhr:

Ferienbetreuung 16 Uhr:

Mittagstisch 5 Tage/Woche:

Mittagstisch 3 Tage/Woche:

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche vorbereitet und noch um die neuen Gebühren zu ergänzen wäre.
 

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Sachverhalt

Die Gebührenkalkulation für die Benutzung der OGS Stapelfeld und für den Mittagstisch wurde zuletzt für den Zeitraum ab dem 01.02.2022 vorgenommen. Um die Buchungsmöglichkeiten für die Personensorgeberechtigten flexibler zu gestalten und um den Verwaltungsaufwand insbesondere beim Mittagstisch (derzeit „Spitzabrechnung“) zu minimieren, wurden nunmehr folgende Kostenträger berechnet:

OGS-Regelbetreuung von 12-16 Uhr, Ferienbetreuung 14 Uhr, 15 Uhr und 16 Uhr, Teilnahme am Mittagstisch an 5 Tagen/Woche oder 3 Tagen/Woche.

Aufgrund der für den Haushalt 2024 vorgesehenen Aufwendungen der laufenden Verwaltung, Unterhaltung und des Betriebes der OGS entstehen für 2024 Gesamtbetriebskosten in Höhe von 535.100 Euro (in 2022 = 349.200 Euro). Die Erhöhung hängt hauptsächlich mit gestiegenen Personalaufwendungen (Tariferhöhung) und gestiegenen Bewirtschaftungskosten zusammen.

Der obligatorische Spätdienst (mind. 5 Kinder erforderlich) wurde bei der Kalkulation nicht mehr berücksichtigt, da hier seit Jahren keine Anmeldungen vorliegen und kein Personal vorhanden ist.

In den vergangenen Jahren wurden die Gebühren nicht zu 100% auf die Personensorgeberechtigten umgelegt, sondern nur zu einem geringeren prozentualen Anteil.  

Betreuungsgebühren:

Wählt man in 2024 erneut eine Elternbeteiligung in Höhe von 53%, würden sich folgende Gebühren ergeben:

 

Alternativ wurde eine Berechnung mit einer Elternbeteiligung von 45% vorgenommen. Die Gebühren wären wie folgt:

Abweichende Gebührenfestsetzungen sind möglich, führen jedoch zu einer Änderung der geplanten Gebührenerträge und zur Veränderung des Anteils des Schulverbandes an den Kosten.

Mittagstisch:

Zur Minimierung des personellen Aufwands in der OGS und der Verwaltung wurde der Mittagstisch nunmehr auf eine monatliche Pauschale umgestellt. Diese Gebühren wurden auf die Betreuungstage/Jahr ohne Ferien und Schließtage umgerechnet und wären künftig monatlich zu entrichten. Da bereits jetzt Kinder nicht volle 5 Tage am Mittagessen teilnehmen, wurde zusätzlich zur Buchungsmöglichkeit 5 Tage/Woche auch die Möglichkeit gegeben, das Mittagessen nur an 3 Tagen/Woche in Anspruch zu nehmen.

Die Gebühr pro Essen liegt derzeit bei 4,93 Euro. Rechnet man diesen Betrag x 15,5 Betreuungstagen/Monat, läge die Gebühr bei durchschnittlich 76,42 Euro pro Monat. In der Sitzung der Schulverbandsversammlung Stapelfeld vom 16.03.2017 wurde festgehalten (und auch in den darauffolgenden Jahren umgesetzt), dass die Gebühren pro Mahlzeit unter 5,00 Euro bleiben sollten. 

Bei Anwendung eines Kostendeckungsgrades von 95% würden sich nachfolgend aufgeführte Monatsgebühren ergeben und der Betrag pro Mahlzeit läge nach wie vor unter 5,00 Euro:

Sofern die Regelung aus 2017 nicht mehr gelten soll, wurde alternativ eine Berechnung mit einer 100%igen Kostendeckung vorgenommen und es würden sich nachfolgend aufgeführte Monatsgebühren ergeben, wobei hier pro Mahlzeit im Durchschnitt mehr als 5,00 Euro zu entrichten wären:

Auch hier sind abweichende Gebührenfestsetzungen möglich, die jedoch zu Lasten des Schulverbandes gehen würden.

Eine Änderung der Gebühren bedarf einer Satzungsänderung, welche gesondert zur Beratung vorgelegt wird.  

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Finanz. Auswirkung

Je nach Festlegung des Kostendeckungsgrades (s. Anlagen 5+6)

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Anlagen

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