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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0153

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Tennisclub Blau-Gelb e.V. Hoisdorf keine Zuwendung für die Anschaffung eines Lagerschuppens zu gewähren, da Eigenmittel vorhanden sind, die gem. 3.3 der Zuwendungsrichtlinie vorrangig zu verwenden sind.

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der Tennisclub Blau-Gelb e.V. Hoisdorf hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Projektförderung gestellt. Es wird eine Zuwendung in Höhe von 800,00 € bis 1.500,00 € beantragt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Die Zuwendung zur Projektförderung für den Lagerschuppen wurde im vergangenen Jahr aufgrund fehlender Haushaltsmittel abgelehnt.

Der Verwendungsnachweis wäre gemäß 6.6 a der Rahmenrichtlinie bei Projektförderung grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Erhalt des Bewilligungsbescheides einzureichen.

 

Die Zuwendung wird beantragt für einen Lagerschuppen. Der Verein schreibt dazu: „Der Lagerschuppen ist dringend notwendig, um z.B. Terrassenmöbel oder andere Dinge, die sich im Außenbereich befinden, sicher unterstellen zu können. Der Antrag entspricht dem, den wir für 2023 gestellt haben, der aber final nicht genehmigt werden konnte. Leider kommt es weiterhin regelmäßig zu Vandalismus im Außenbereich des Clubhauses, sodass wir bisher die betroffenen Gegenstände regelmäßig reparieren und/oder ersetzen müssen.“

Dem Antrag liegen drei Angebote für Geräteschuppen bei. Die Preise belaufen sich auf 929,00 €, 1.199,00 € und 1.520,99 €.

 

Auf die Ausführungen hinsichtlich der Nachrangigkeit von gemeindlichen Zuwendungen bzw. Vorrangigkeit von Eigenmittel wird inhaltlich auf die Vorlage 2023/004/0152 verwiesen. Ohne die Zuwendung zur Jugendförderung durch die Gemeinde Hoisdorf (beantragt 3.000,00 €), beläuft sich das Guthaben des Vereins auf rund 4.210,00 € (6.000,00 € aus Vorjahren abzgl. Fehlbetrag 2024 1.790,00 €, da 3.000,00 € nicht für die Jugendförderung seitens der Gemeinde übernommen werden). Dieses Guthaben deckt die Anschaffungskosten für einen Lagerschuppen vollständig.  

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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