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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0152

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Tennisclub Blau-Gelb e.V. Hoisdorf keine Zuwendung zu gewähren, da Eigenmittel vorhanden sind, die gem. 3.3 der Zuwendungsrichtlinie vorrangig zu verwenden sind. 

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen. 

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Sachverhalt

Der Tennisclub Blau-Gelb e.V. Hoisdorf hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 3.000,00 € gestellt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Für die beiden vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde jeweils eine Zuwendung in Höhe von 3.000,00 € gewährt. 

 

Die Zuwendung wird beantragt für Maßnahmen zur Jugendförderung wie Trainerhonorare, Anschaffung von Geräten und Bällen, Hallenkosten in der Wintersaison und Turnieren. Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2024 ergibt sich inklusive des beantragten Zuschusses ein Überschuss von 1.210,00 €. Ohne den gemeindlichen Zuschuss ergebe sich ein Fehlbetrag von 1.790,00 €. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung 2022 weist zusätzlich einen Überschuss von rund 6.000,00 € aus Vorjahren aus. Ohne die beantragte Zuwendung der Gemeinde beläuft sich demnach das Guthaben des Vereins auf rund 4.210,00 €.

 

Gemäß 3.1 der "Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf" ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.

Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Laut der vorgelegten Unterlagen bestehen beim Verein wie oben aufgeführt Überschüsse in Höhe von ca. 4.200,00 €. Demnach sind Eigenmittel vorhanden, die vorrangig vor Zuwendungen der Gemeinde aufzubrauchen sind. 

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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