Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0170
Grunddaten
- Betreff:
-
Ersatzbeschaffung LF 10 Freiwillige Feuerwehr Oetjendorf
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.2 - Finanzen
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 126.205.4
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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10.10.2023
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Beschlussvorschlag
Der Finanzausschuss empfiehlt für die Beauftragung eines externen Dienstleisters zur Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeugs LF 10 investive Mittel in Höhe von 10.000,00 € in den Haushalt 2024 einzuplanen. Weiterhin empfiehlt der Finanzausschuss, eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 480.000,00 € für die Beschaffung des LF 10 .Fördermittel sollen beim Kreis Storman beantragt werden, den Ertrag i.H. der Förderquote ist in die entsprechenden Haushaltsplanjahre aufzunehmen.
Sachverhalt
Für die Freiwillige Feuerwehr Oetjendorf soll eine Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges LF 10 gemäß des Feuerwehrbedarfsplans erfolgen.
Aufgrund der Langfristigkeit der Beschaffung eines LF soll eine Verpflichtungsermächtigung über 480.000,00 € in den Finanzhaushalt für die Folgejahre eingeplant werden. Für die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen und zur Durchführung des gesamten Vergabeverfahrens (u.a. Veröffentlichung der Ausschreibung, Prüfung der Angebote, Erstellung eines Vergabevorschlags) soll ein externer Dienstleister im Jahr 2024 beauftragt werden.
Für die genannten Kosten kann beim Kreis Stormarn eine Förderung beantragt werden. Gemäß der Kostenhöchstbeträge für Feuerwehrfahrzeuge im Kreis Stormarn (Stand 01.01.2023) liegt der Kostenhöchstbetrag für ein LF 10 bei 325.000,00 €. Von diesem Betrag wird die Höhe der Förderung berechnet. Zuletzt lag die Förderquote bei grundsätzlich 20%. Durch die Beauftragung eines fachkundigen externen Dritten, der die Ausschreibung durchführt, kann die Förderquote um 5% angehoben werden.
Finanz. Auswirkung
10.000,00 € investive Kosten im Haushalt 2024; 480.000,00 € im Finanzhaushalt aufgeteilt auf die folgenden Haushaltsjahre gemäß Beschluss als Verpflichtungsermächtigung. Ertrag in Höhe der Förderung 20 % 65.000 € (ohne externen Dienstleister) 25 % 81.250 € (bei Beauftragung eines externen Dienstleisters), Planung im entsprechenden Haushaltsjahr