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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, der Seniorengemeinschaft Hoisdorf eine Zuwendung in Höhe von 800,00 € zu gewähren. Ein entsprechender Verwendungsnachweis ist vom Antragsteller bis zum 31.03.2025 einzureichen. Die entsprechenden Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2024 einzuplanen.

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Sachverhalt

Die Seniorengemeinschaft Hoisdorf hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 800,00 € gestellt.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die Kosten für den Bus für zehn Busausfahrten, an denen jeweils ca. 50 Hoisdorfer Senioren teilnehmen, die überwiegend keine anderen Möglichkeiten für Ausfahrten haben. Pro Ausfahrt betragen die Kosten für den Bus 850,00 €. Die Einnahmen werden mit 7.700,00 € geplant. Dies ist der Eigenanteil der Senioren an den Ausfahrten.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie liegen zur Sitzung der Gemeindevertretung vor. Der Antrag ist am 10.10.2023 in der Amtsverwaltung eingegangen und wurde in der Sitzung des Finanzausschusses vom Vorsitzenden vorgestellt. Der Finanzausschuss hat darüber beraten und empfiehlt, die Zuwendung zu gewähren.

 

Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Für die Vorjahre wurde durch die Gemeinde ebenfalls eine Zuwendung gewährt. In 2021 wurde eine Zuwendung von 1.000,00 € gewährt, in den Jahren 2022 und 2023 jeweils 500,00 €.

Der Verwendungsnachweis ist gemäß 6.6 f der Rahmenrichtlinie bis zu einer Höhe von 1.500,00 € in vereinfachter Form bis zum 31.03.2025 einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

800,00 € Aufwand und Auszahlung im Haushalt 2024

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