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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0162

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Sozialverband Deutschland, Ortsverband Hoisdorf keine Zuwendung zu gewähren, da Eigenmittel vorhanden sind, die gem. 3.3 der Zuwendungsrichtlinie vorrangig zu verwenden sind.

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der Sozialverband Deutschland, Ortsverband Hoisdorf hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 600,00 € gestellt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig auf Grundlage der Rahmenrichtlinie geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde jeweils eine Zuwendung in Höhe von 600,00 € gewährt.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die Wohlfahrtspflege und Veranstaltungen für Mitglieder und Interessierte (Jahreshauptversammlung, Vogelschießen, Sommerfest, Volkstrauertag, Weihnachtsfeier, Vorstandssitzungen, Mitgliederbetreuung). Nach Darstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben für 2024 ergibt sich inklusive des beantragten Zuschusses ein Überschuss/Fehlbetrag von 0,00 €. Ohne den gemeindlichen Zuschuss ergebe sich ein Fehlbetrag von 600,00 €. Nach Aussage des Verbandes ist es nicht möglich, die genannten Maßnahmen alleine durch Beitragsanteile zu finanzieren. Der Kassenbericht 2022 weist zum 31.12.2022 einen Überschuss von rund 1.800,00 € aus. Ohne die beantragte Zuwendung der Gemeinde beläuft sich demnach das Guthaben des Vereins auf rund 1.200,00 €.

 

Gemäß 3.1 der „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf“ ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der Gemeinde nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.

 

Außerdem soll gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

 

Laut der vorgelegten Unterlagen bestehen beim Verein wie oben aufgeführt Überschüsse in Höhe von rund 1.800,00 €. Demnach sind Eigenmittel vorhanden, die vorrangig vor Zuwendungen der Gemeinde aufzubrauchen sind.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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