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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem TuS Hoisdorf e.V. keine Zuwendung für die Rasenbewässerungsanlage zu gewähren, da vorrangig Förderungsmöglichkeiten durch Dritte auszuschöpfen sind.

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der TuS Hoisdorf e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Projektförderung in Höhe von 20.000,00 € gestellt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die Anschaffung und den Bau einer automatisierten Rasenbewässerungsanlage auf dem Gelände des Rasenplatzes an der Waldstraße. Der Verein schreibt dazu: „Der Platzwart des TuS Hoisdorf erledigt im Rahmen seiner Tätigkeit unter anderem die Bewässerung des Rasenplatzes. Die Anzahl der hierfür aufgewendeten Stunden beträgt in der Wachstumsperiode rund 400 bis 500 Stunden, je nach Bedarf. Der derzeit beschäftigte Platzwart erbringt neben dieser Tätigkeit weitere Arbeiten, die insgesamt den Stundenrahmen für eine 520-€-Kraft bei weitem übersteigen, so dass die Einstellung einer weiteren Aushilfskraft in Erwägung gezogen werden muss. Weiterhin ist mit dem derzeit vorhandenen „Bewässerungssystem“ eine adäquate Bewässerung des Rasenplatzes eigentlich nicht möglich. Der Platzwart hat einen erheblichen Zeitaufwand allein durch die Tatsache, dass die Rasensprenger teilweise händisch umgestellt werden müssen. Dies bedeutet entweder häufige Fahrten zwischen Wohnort und Sportplatz oder erheblichen Zeitaufwand auf dem Sportgelände.

Im Rahmen der Platzbegehung im Mai wurde das Thema automatisierte Platzbewässerung mit der Firma, die die Grundpflege ausführt, erörtert. Diese bezifferte den finanziellen Aufwand für ein entsprechendes System auf ca. 24.000 bis 25.000 €. Man wollte ein entsprechendes Angebot an das Amt Siek bzw. die Gemeinde Hoisdorf senden, dieses ist aber laut Rückfrage am 10.08.2023 dort bisher nicht eingegangen.

Für diese Maßnahme sollte ein Zuschuss durch den Landessportverband beantragt werden, auch hier beträgt die Förderquote 20%. Eine Amortisation wäre somit innerhalb von vier Jahren gegeben.“

 

Gemäß 3.1 der „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf“ ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der Gemeinde nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.

 

Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Es wird empfohlen, einen entsprechenden Zuwendungsantrag beim Landessportverband /  bei der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald zu stellen. Dies wäre eine Förderungsmöglichkeit durch Dritte und ist damit vorrangig vor Zuwendungen durch die Gemeinde zu beantragen.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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