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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0160

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem TuS Hoisdorf e.V. keine Zuwendung für den Mähroboter zu gewähren, da vorrangig Förderungsmöglichkeiten durch Dritte auszuschöpfen sind.

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der TuS Hoisdorf e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Projektförderung in Höhe von 5.200,00 € gestellt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die Anschaffung eines Mähroboters zur Pflege des Rasensportplatzes an der Waldstraße. In der Anlage zum Antrag wurde zur Ermittlung des jährlichen Aufwands mit einem Arbeitslohn des Platzwartes von 12,00 € zzgl. der Lohnnebenkosten von ca. 25% gerechnet. Der zeitliche Aufwand für das Mähen beträgt 250 Stunden, wobei hier davon ausgegangen wurde, dass in der Wachstumsperiode durchschnittlich dreimal pro Woche mit einem Zeitaufwand von drei Stunden der Rasen gemäht werden muss.

Für das Düngen, Sanden und Unkraut ausstechen wird von ca. 100 Stunden ausgegangen. Hierzu erläutert der Verein: “Der Rasenplatz mehrmals im Jahr gedüngt werden muss, auch das Besanden wurde teilweise vom Platzwart übernommen. Laut dem Begehungsprotokoll der Platzbegehung im Mai soll u.a. regelmäßig das Unkraut händisch ausgestochen werden. Der Zeitaufwand ist für uns derzeit nicht einzuschätzen, würde aber mit Sicherheit den Einsatz einer zweiten Arbeitskraft erfordern, da sonst die Bezahlung im Rahmen eines Minijobs nicht mehr möglich wäre.”

Zu den Kosten für den Mähroboter schreibt der Verein: “Eine Recherche ergab, dass Mähroboter für die Fläche eines Rasenplatzes (ca. 6.500/7.000 m²) ab ca. 5.000,00 € aufwärts zu erwerben sind. Ein Modell im mittleren Preissegment der Marke Husqvarna kostet derzeit (Antrag vom 16.08.2023) ca. 6.500,00 € und ist für diese qm-Zahl ausgelegt. Der Verein könnte für diese Investition einen Zuschuss beim Landessportverband (LSV) beantragen, der zurzeit mit 20% der Investitionssumme gefördert wird. Die Investition könnte sich durch die Einsparung des Arbeitslohnes somit bereits ein Jahr nach der Anschaffung amortisiert haben.”

 

Gemäß 3.1 der „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf“ ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der Gemeinde nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.

 

Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Es wird empfohlen, einen entsprechenden Zuwendungsantrag beim Landessportverband / bei der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald zu stellen. Dies wäre eine Förderungsmöglichkeit durch Dritte und ist damit vorrangig vor Zuwendungen durch die Gemeinde zu beantragen.

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Finanz. Auswirkung

 Keine.

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