Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0159
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungsantrag TuS Hoisdorf e.V. für 2024 - Flutlichtanlage
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage (öff. Beratung)
- Federführend:
- Fachdienst 1.1 - Service, Kinder und Jugend
- Bearbeitung:
- Fabian Knospe
- Aktenzeichen:
- 000.410-002
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Hoisdorf
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Vorberatung
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10.10.2023
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Erledigt
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Gemeindevertretung Hoisdorf
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Entscheidung
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23.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt, dem TuS Hoisdorf e.V. keine Zuwendung für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik zu gewähren, da vorrangig Förderungsmöglichkeiten durch Dritte auszuschöpfen sind.
Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.
Sachverhalt
Der TuS Hoisdorf e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur Projektförderung in Höhe von 15.000,00 € gestellt.
Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.
Die Zuwendung wird beantragt für die Reparatur der bestehenden Flutlichtanlage und zeitgleich die Umrüstung der bestehenden Anlage auf energiesparende LED-Technik. Der Verein schreibt dazu: „Es wird an dieser Stelle auf die bereits im Vorjahr gestellten Anträge verwiesen. Die Mängel an der bestehenden Anlage sind der Gemeinde und dem Amt hinlänglich bekannt. Im vergangenen Jahr wurde dem Verein durch das Amt Siek mitgeteilt, dass Anträge des Vereins grundsätzlich nicht erforderlich seien, da sich die Anlage im Gemeindebesitz befinde und diese für die Reparaturen eigenständig aufkäme. Leider ist weder bzgl. Reparatur noch Erneuerung irgendetwas passiert. Daher auf diesem Wege der erneute Hinweis, dass man diese Arbeiten bitte in Angriff nehmen möge, denn Ausfälle der Flutlichtanlage führen zu negativen Auswirkungen auf den Trainings- und Spielbetrieb des Vereins.“ Im entsprechenden Antrag aus dem letzten Jahr wurde zur Begründung geschrieben, dass die Flutlichtanlage stark reparaturbedürftig ist und dass die Umrüstung auf energiesparende LED-Beleuchtung in diesem Zusammenhang sinnvoll wäre. Zuschüsse durch den Landessportverband und die AktivRegion seien möglich.
Gemäß 3.1 der „Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf“ ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der Gemeinde nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.
Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.
Für die Umrüstung der Flutlichtanlage auf LED-Technik wird empfohlen, einen entsprechenden Zuwendungsantrag bei der AktivRegion Sieker Land Sachsenwald zu stellen. Dies wäre eine Förderungsmöglichkeit durch Dritte und ist damit vorrangig vor Zuwendungen durch die Gemeinde zu beantragen. Eine Reparatur der Anlage wäre im Haushalt der Gemeinde für 2024 einzuplanen.