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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0158

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem TuS Hoisdorf e.V. keine Zuwendung zu gewähren, da Eigenmittel vorhanden sind, die gem. 3.3 der Zuwendungsrichtlinie vorrangig zu verwenden sind.

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der TuS Hoisdorf e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 16.000,00 € gestellt.

 

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

 

Die Zuwendung wird beantragt für die Platzpflege (Mähen, Wässern, Düngen inkl. Materialkosten). Die Gesamtkosten belaufen sich laut Zuwendungsantrag auf 21.250,00 €. Diese Summe ergibt sich aus dem Arbeitslohn für den Platzwart und den Kosten für Rasensaat, Düngemittel und sonstige Materialien. Die Aufstellung der Kosten ist der Vorlage als nichtöffentliche Anlage beigefügt. Die Anlage ist nichtöffentlich beigefügt, da in der Aufstellung persönliche Daten vorhanden sind.

Für die vorherigen Jahre wurde durch die Gemeinde eine Zuwendung in Höhe von 5.000,00 € in 2022 und in Höhe von 7.000,00 € in 2023 gewährt.

 

In der Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben 2024, die mit einem Überschuss von 2.400,00 € abschließt, ist der beantragte Zuschuss für die Platzpflege nicht vorhanden. Hier ist aber der beantragte allgemeine Zuschuss in Höhe von 33.000,00 € eingeplant.

Gemäß 3.1 der "Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf" ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.

Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Laut der vorgelegten Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben für 2024 wird beim Verein wie oben aufgeführt ein Überschüss in Höhe von ca. 2.400,00 € erwartet. Demnach sind unter Berücksichtigung der Gewährung des beantragten allgemeinen Zuschusses Eigenmittel vorhanden, die vorrangig vor Zuwendungen der Gemeinde aufzubrauchen sind.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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