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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/004/0157

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt, dem TuS Hoisdorf e.V. keine Zuwendung zu gewähren, da Eigenmittel vorhanden sind, die gem. 3.3 der Zuwendungsrichtlinie vorrangig zu verwenden sind.

Die Verwaltung wird gebeten, einen entsprechenden Ablehnungsbescheid zu fertigen.

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Sachverhalt

Der TuS Hoisdorf e.V. hat einen Antrag auf Gewährung einer nicht rückzahlbaren Zuwendung zur institutionellen Förderung über 7.900,00 € gestellt.

Alle erforderlichen Unterlagen laut aktueller Rahmenrichtlinie wurden fristgerecht eingereicht. Da in der Sitzungsvorlage alle zuwendungsrelevanten Daten aufgeführt sind und der Antrag verwaltungsseitig geprüft wurde, wird auch zum Schutz der persönlichen Daten des Antragstellers auf das Beifügen des vollständigen Antrags verzichtet.

Die Zuwendung wird beantragt für erhöhte Aufwendungen des Vereins zur Zahlung der laufenden Lohn- und Lohnnebenkosten für die im Verein beschäftigten Arbeitskräfte. Der Antrag wurde bereits nachträglich für den Haushalt 2023 gestellt, sollte aber aufgrund fehlender Haushaltsmittel zum Jahr 2024 gestellt werden.

Der Verein schreibt zu den dem Antrag zugrunde liegenden Tatsachen: “Seit 2018 sind die Mindestlöhne um 18,21% (allgemein) und 35% (Gebäudereiniger) gestiegen. Hinzu kommt, dass der TuS Hoisdorf aufgrund des vergrößerten Platzangebotes mehr Gebäudereinigungskosten aufwenden muss. Darüber hinaus konnte das Sportangebot erweitert werden, wodurch wiederum die Übungsleiteraufwendungen gestiegen sind. So sind im Rahmen der Aufwendungsentschädigungen für ÜbungsleiterInnen und TrainerInnen für das Kalenderjahr 2022 gezahlten Beträge im Vergleich zum letzten Vor-Coronajahr (2019) von 40.381,00 € auf 53.648,00 € gestiegen; dies entspricht einer Steigerung von 32,85%. Für das Kalenderjahr 2023 wird hier mit einer weiteren Steigerung gerechnet. Daraus ergibt sich bei 2390 Stunden im Jahr ein Mehraufwand von 7.938,39 €.”

Gemäß der Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben des Vereins für 2024 wird ein Überschuss von 2.400,00 € erwartet. Die Lohnkosten sind hier mit eingeplant. Außerdem ist der beantragte Zuschuss zur allgemeinen Förderung in Höhe von 33.000,00 € eingeplant.

Gemäß 3.1 der "Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Hoisdorf" ist der Zweck von Zuwendungen, die Zuwendungsempfänger in die Lage zu versetzen, Aufgaben zu erfüllen bzw. Leistungen zu erbringen, an denen die Gemeinde ein erhebliches Interesse hat und die ohne die Zuwendung der nicht oder nicht im notwendigen Maße durchgeführt werden können.

Außerdem sollen gemäß 3.3 der Rahmenrichtlinie Zuwendungen grundsätzlich nachrangig gewährt werden. Vorrangig sind Förderungsmöglichkeiten durch Dritte und/oder Eigenmittel und/oder weitere Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen.

Laut der vorgelegten Kalkulation der Einnahmen und Ausgaben für 2024 wird beim Verein wie oben aufgeführt ein Überschuss in Höhe von ca. 2.400,00 € erwartet. Demnach sind unter Berücksichtigung der Gewährung des beantragten allgemeinen Zuschusses in Höhe von 33.000 Euro (s. gesonderte Vorlage) Eigenmittel vorhanden, die vorrangig vor Zuwendungen der Gemeinde aufzubrauchen sind.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

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