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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2023/006/0124-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a) Billigung der Planunterlagen

Die Planunterlagen werden, wie in der Anlage zur Vorlage 2023/006/0124-1 dargestellt, gebilligt.

 

b) Frühzeitige Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB

Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll im Rahmen einer öffentlichen Auslegung für den Zeitraum von 14 Tagen erfolgen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeinvertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

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Sachverhalt

Voraussetzung für die Planung des Neubaugebietes „Op de Huuskoppel“ ist die Änderung des Flächennutzungsplanes. Nachdem die Gemeindevertretung den Aufstellungsbeschluss am 14.08.2023 gefasst hat, wurde durch das Büro für Bauleitplanung ein erster Entwurf der Planunterlagen erarbeitet.

 

Sofern die Planunterlagen gebilligt werden, kann die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden durchgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Die Übernahme der Planungskosten ist durch einen städtebaulichen Vertrag mit dem Vorhabenträger gesichert.

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Anlagen

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